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Erweitertes Immobilien-Förderprogramm: Gute Konditionen beim Hausbau für Familien

Im derzeitigen wirtschaftlichen Umfeld ist es vielen Menschen nicht mehr möglich, eine Eigentumswohnung oder gar ein Haus zu bauen. Aus diesem Grund richtet sich die Bundesregierung mit einem neu aufgelegten Förderprogramm nun insbesondere an junge Familien.

Jahrelang steigende Immobilienpreise und die derzeitige Hochzinsphase erschweren den Hausbau besonders für junge Familien zusätzlich. Um den Herausforderungen entgegenzuwirken, setzt sich die Bundesregierung in ihrem Förderprogramm hiermit auseinander.

Gute Konditionen gelten hierbei vor allem für nachhaltige Immobilien.

Wohneigentum für Familien: Fördermittel bringen Ersparnisse bis zu 35.000 Euro

Im Juni 2023 ist das Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) der Bundesregierung gestartet. In einer positiven Entwicklung wurden nunmehr zusätzliche und verbesserte Förderkonditionen eingeführt, die ab dem 16. Oktober 2023 gültig sind. Die Bundesregierung möchte nachhaltige Bauvorhaben junger Familien mit geringem beziehungsweise mittlerem Einkommen unterstützen. Förderanspruch haben nach Angaben der Regierung ausschließlich Neubauprojekte. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) erklärt dazu auf seiner Website, dass die Konditionen des Förderprogramms Ersparnisse von bis zu 35.000 Euro gegenüber einem nicht staatlich geförderten Kredit ermöglichen können.

Profitieren sollen die Familien nicht nur von den günstigen Kreditkonditionen, sondern auch von zukünftig niedrigeren Betriebskosten. Denn, wer heute nach höchsten ökologischen Standards baut, kann langfristig bei den Energiekosten erheblich sparen.

Neubauprojekte zu guten Konditionen: Neue Einkommensgrenze und Höchstbeträge

Die jährliche Einkommensgrenze sowie die Kredithöchstbeträge, bis zu denen die Fördermittel für den Baugewährt werden, wurden an die aktuelle Lage angepasst, erklärt das BMWSB in einer Pressemitteilung. Dabei liegt die neue Grenze des Brutto-Jahreseinkommens für Familien und Alleinerziehende mit einem Kind inzwischen bei 90.000 Euro, für jedes weitere im Haushalt lebende Kind steigt die Grenze um 10.000 Euro.

Wie hoch der Kreditbetrag ausfällt, hängt vom zuvor erwähnten Haushaltseinkommen und der Anzahl der im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder ab. Zusätzlich spielt auch ein dritter Faktor eine Rolle: Die Nachhaltigkeit der Immobilie. Die Kredithöhe für nachhaltige Wohngebäude und Eigentumswohnungen liegt bei einem Haushalt mit einem oder zwei Kindern bei 170.000 Euro und bei einem Haushalt mit drei oder vier Kindern bei 200.000 Euro. Leben mehr Kinder im Haushalt, können Kredite von bis zu 220.000 Euro bewilligt werden.

Die Bundesregierung verzichtet zudem laut Manager Magazin im Rahmen der Nachbesserungen auf eine Verschärfung der Energiestandards bei Neubauten. Heimat- und Bauministerin Ina Scharrenbank kritisiert jedoch die hohen Auflagen in Bezug auf die Klimafreundlichkeit der Immobilien, auch nach den Verbesserungen. Zusätzlich hätte sie es befürwortet, die Fördermittel auch für Bestandsimmobilien freizustellen.

Nachhaltigkeit und Energiestandards: Unterschiedliche Förderprogramme

Bei der Förderung klimafreundlicher Wohngebäude mit dem Effizienzhausstandard EH 40 wird folgende Unterscheidung getroffen:  Wohneinheiten, die die Vorgaben für Treibhausgas-Emissionen gemäß dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) erfüllen, und solche mit dem EH40-Standard, die sämtliche Anforderungen des QNG-Plus oder QNG-Premium sogar übertreffen.

Auf der Website foerder-welt.de wird erläutert, dass die Zertifizierung nach QNG-Plus besagt, dass die Anforderungen an nachhaltiges Bauen überdurchschnittlich erfüllt werden. Die QNG-Premium-Zertifizierung hingegen bestätigt, dass die Anforderungen sogar deutlich überdurchschnittlich erfüllt werden.

Mit den entsprechenden Qualitätssiegeln für nachhaltige Gebäude qualifizieren sich Antragssteller neben dem WEF-Förderprogramm auch für andere vergünstigte Konditionen. Mit den Zertifizierungen sind Sie berechtigt, einen Förderkredit in Höhe von 150.000 Euro aus den KfW-Programmen „Klimafreundlicher Neubau“ oder „BEG Wohngebäude Kredit Effizienzhaus“ zu beantragen.

Bedingung: Experten für Energieeffizienz müssen eingebunden werden

Um die Förderung zu erhalten, erklärt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), müsse man als Antragssteller einen Experten für Energieeffizienz einbinden. Dazu bietet die KfW auf ihrer Website eine Suchfunktion an, mit der lokale Ansprechpartner gefunden werden können. Die Expertise eines Energieberaters ist Voraussetzung für den Antrag auf Immobilienfinanzierung. Die Bestätigung der Durchführung der Energieeffizienzkontrolle kann voraussichtlich im März 2024 eingereicht werden.

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