Spekulationssteuer

Trotz der Abschaffung der Spekulationssteuer bei Geschäften mit Finanzinstrumenten, die durch die Abgeltungssteuer ersetzt wurde, besteht für Immobilien weiterhin eine Spekulationssteuer insofern zwischen An- und Verkauf der Immobilie weniger als zehn Jahre verstrichen sind und ein Gewinn erzielt wurde. Sollte die Immobilie selbst bewohnt gewesen sein, fällt keine Steuer an.

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