Bauprojekte durch Corona-Krise in Gefahr: Das sollten Bauherren und Bauunternehmen beachten
Die Bauindustrie wirtschaftet trotz der Corona-Pandemie bislang relativ unbeirrt weiter, doch mittelfristig ist mit Baustopps und Verzögerungen zu rechnen.
Lieferengpässe und Arbeitermangel führen womöglich dazu, dass Bauunternehmen ihren vertraglichen Pflichten nicht mehr nachkommen können. Auch Bauherren könnten durch die Corona-Krise in Not geraten.
Bauvorhaben während der Corona-Krise
Die Corona-Pandemie belastet die deutsche Wirtschaft, nahezu alle Branchen werden von der Krise beeinträchtigt. Experten und Bundeswirtschaftsministerium erwarten eine ökonomische Rezession.
Dementsprechend ist auch die Hausbauindustrie betroffen, welche vor allem bei privaten Bauherren, die sich aktuell in der Planung beziehungsweise mitten im Bau befinden, für Ungewissheit und Verunsicherung sorgt.
Doch wie signifikant die Folgen in der Bauindustrie ausfallen werden, ist nicht genau zu prognostizieren. Aktuell läuft auf vielen Baustellen der Betrieb weiter, doch wie lange dies beibehalten werden kann, ist ungewiss. Drohender Personalmangel und unterbrochene Lieferketten können mittel- beziehungsweise langfristig zur Eindämmung des Baubetriebs führen.
„Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist weiterhin ungewiss, die Auswirkungen könnten aber immens sein“, heißt es seitens des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie im Gespräch mit dem TAGESSPIEGEL.
Behinderungsanzeige gemäß Paragraph 6 VOB/B
Mittelfristig ist demnach mit Bauverzögerungen zu rechnen, woraus mögliche Bauvertragsbrüche entstehen könnten. Um Strafzahlungen zu vermeiden, müssen die Auftragnehmer, gemäß Paragraph 6 Absatz 1 der Vergabe- und Vertragsverordnung für Bauleistungen (VOB/B), eine Behinderungsanzeige verfassen.
So können vertragliche Fristen verlängert werden und Bauunternehmen haften so nicht für vereinbarte Vertragsstrafen. Dennoch müssen Baukonzerne alles in ihrer Macht Stehende unternehmen, um das Bauvorhaben voranzutreiben.
Auch die vereinbarten Zahlungsflüsse müssten bei Verzug angepasst werden, generell gilt, dass eine Zahlung durch den Auftraggeber nur mit Pflichterfüllung des Auftragnehmers verpflichtend ist. Hierbei zählen auch die vertraglich geregelten Bedingungen.
Bauherren sowie Bauunternehmen sollen so vor Überzahlung beziehungsweise Zahlungsrückständen geschützt werden.
Liquiditätsengpässe bei Bauherren
Aber auch Bauherren können aufgrund der Corona-Pandemie in die vorübergehende Zahlungsunfähigkeit geraten. Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit sorgen aktuell bei Verbrauchern für Engpässe.
Um den Hausbau dennoch weiter voranzutreiben, unterstützen Hausbanken momentan ihre Bestandskunden mit zusätzlichen Krediten. Hierbei handelt es sich jedoch immer um Einzelfallentscheidungen, ein allgemein anwendbares Verfahren, zum Liquiditätsschutz der Bauherren, besteht demnach noch nicht.
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Somit sollten Bauherren frühzeitig Kontakt zu ihrem Kreditgeber oder der Hausbank aufnehmen, um Lösungen zu finden.
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