Das gilt es bei der Vererbung von Immobilien ab 2023 zu beachten
Durch das geplante Jahressteuergesetz 2022 werden die Erbschafts- und Schenkungssteuer ab nächstem Jahr um einige Prozentpunkte steigen. Was genau sich ändert, erfahren Sie hier.
Erbschafts- und Schenkungssteuer kann sich vervielfachen
Ab Januar 2023 wird sich die Immobilienbewertung durch das Jahressteuergesetz ändern. In Folge muss auch eine höhere Erbschafts- oder Schenkungssteuer gezahlt werden. Es handelt sich hierbei jedoch nicht um eine klassische Steuererhöhung, sondern eher um eine Neustrukturierung der Bewertung der Immobilie. Doch um wie viel Prozentpunkte kann die Steuer wirklich steigen? Auf Twitter kursiert eine Rechnung des Anwalts und Steuerberaters Iring Christopeit, der eine Rechnung für die Süddeutsche Zeitung aufgestellt hat, welche ebenfalls von t-online zitiert wird.
Lieber Herr @c_lindner , stimmt das, oder ist das eine Falschinformation. Ich erinnere mich an das Versprechen, dass es mit der #FDP keine Steuererhöhung geben wird. pic.twitter.com/SQY8CXffn3
— Dr. Dr. Rainer Zitelmann (@RZitelmann) November 18, 2022
Entscheidender Treiber hierfür ist die Erhöhung des sogenannten Sachwertfaktors. Dieser lag zuvor zwischen 0,5 und 1,5 und soll nun zwischen 0,8 und 1,8 liegen. Allein dies könne schon zu einer Wertsteigerung der Immobilie von bis zu 20 Prozent führen, erklärt SWR3. T-Online berichtet in Berufung auf den Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland, dass der Anstieg der Erbschafts- und Schenkungssteuer bei Wohnhäusern und Eigentumswohnungen bei circa 20 bis 30 Prozent liegen könnte.
Kann man die Steuer meiden?
Die einzigen Möglichkeiten diese Steuer zu umgehen sind seine Erbfälle und Schenkungen noch in diesem Jahr zu klären. Doch dies muss auch nicht jeder, denn man kann sich auch den Steuerfreibetrag zunutze machen. Dieser liegt bei Kindern bei 400.000 Euro je Elternteil und bei Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern bei 500.000 Euro. Großeltern können ihren Enkelkindern bis zu 200.000 Euro steuerfrei überlassen. Allerdings sind nur bis zu 200 Quadratmeter der Immobilie steuerfrei, auf den Rest müsste eine Erbschafts- oder Schenkungssteuer gezahlt werden.
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