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Der Rückmietverkauf – Worauf gilt es zu achten und für wen kommt er in Betracht?

Ob schnelle Liquidität oder Steuervorteile, es bestehen diverse Vorteile einen Rückmietverkauf durchzuführen. Für wen dieses Geschäft in Frage kommt und worauf es zu achten gilt.

Die Gründe für einen Rückmietverkauf

Der Rückmietverkauf: Ein beliebtes Mittel für Wohnungs- und Hauseigentümer, die bestreben ihre Immobilie zu verkaufen, aber trotzdem weiterhin dort wohnen wollen. Die Gründe, weshalb sich Eigentümer zu diesem Manöver hinreißen lassen, sind vielfältig. Häufig stehen finanzielle Probleme in Form von angesammelten Schulden oder allgemeine Liquiditätsprobleme im Raum, wenn sich für den Rückmietverkauf entschieden wird.

Aber auch, um eine mögliche Erbschafts- beziehungsweise Schenkungssteuer zu umgehen, können Eltern die Immobilie im Vorfeld an ihre Kinder verkaufen und sich im Zuge dessen ein lebenslanges Wohnrecht einräumen.

Nicht zuletzt könnte den Eigentümern die finanzielle und organisatorische Verantwortung, welche eine Immobilie birgt, einen Auslöser zum Rückmietverkauf darstellen.

Die Vor- und Nachteile

Die Vorteile, das eigene Objekt zu verkaufen und anschließend wieder anzumieten, liegen demnach vor allem in der sofortigen Kapitalbeschaffung, ohne anschließend auf Unterkunftssuche gehen zu müssen.

Probleme könnten hierbei allerdings beim Verkauf auftreten, es muss ein williger Käufer gefunden werden, der den Bedingungen des Rückmietverkaufs zustimmt. Des Weiteren könnten Komplikationen und erhöhte Miet- sowie Nebenkosten auftreten, sollte der neue Eigentümer selbst in finanzielle Nöte oder gar in die Insolvenz geraten.

Diese Faktoren und Risiken sollten im Vorfeld berücksichtigt werden, bevor die Entscheidung zum Rückmietverkauf endgültig getroffen wird.

Der Aufbau des Mietvertrags

Ist die Entscheidung zum Rückmietverkauf getroffen und auch bereits ein Käufer für das Objekt gefunden, gilt es sich mittels eines entsprechenden Mietvertrags abzusichern. Im neu aufgesetzten Mietvertrag sollten ein zeitlich unbefristetes Mietverhältnis sowie die monatliche Miete inklusive Nebenkosten verankert werden. Als zusätzliche Sicherheit kann der Verkäufer eine ordentliche Vertragskündigung sogar gänzlich ausschließen.

Damit hierbei keine Fehler entstehen, ist es zu empfehlen den Mietvertrag von einem Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Mietrecht aufsetzen zu lassen, so können sich beide Parteien gegen Schlupflöcher und Nachteile absichern.

Den Käuferkreis im Vorfeld einschränken

Sofern das Objekt nicht innerhalb der Familie verschenkt oder verkauft wird, ist es ratsam bereits in der Verkaufsanzeige deutlich darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei um ein Rückmietverkauf handelt. So wird der Kreis potenzieller Käufer bereits im Vorfeld eingeschränkt.

Häufig reagieren auf solch eine Anzeige Leasinggesellschaften oder private Investoren, die einzig an dem langfristigen Investment interessiert sind und weniger am Objekt selbst. Das heißt, für diese Käufer kommt der Eigenbedarf in der Regel erst gar nicht in Frage. Zusätzlich sollte sich der Verkäufer allerdings von einem Fachmann beraten lassen, um sicherzustellen, dass es sich bei dem Investor um einen seriösen Vertragspartner handelt.

Bei besonders profitablen Angeboten ist Vorsicht geboten, unseriöse Leasinggesellschaften setzen häufig auf die Naivität des Verkäufers, wodurch sie sich einen langfristigen finanziellen Vorteil erhoffen.

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