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Diese Fördermöglichkeiten gibt es beim Erwerb des Eigenheims

Inflation, Zinserhöhungen und gestiegene Rohstoffpreise machen die Immobilienfinanzierung immer teurer. Zudem ist die Finanzierung einer Immobilie mit erheblichen Risiken verbunden, die es zu kalkulieren gilt. Verschiedene staatliche Förderprogramme können eine Immobilienfinanzierung erleichtern, doch welche Zuschüsse können genutzt werden?

Wohn-Riester: Die Immobilie als Altersvorsorge

Der sogenannte „Wohn-Riester“ ist sicherlich die bekannteste Fördermöglichkeit zur Eigenheimfinanzierung. Da der Vertrag dazu genutzt werden soll, im Alter mietfrei zu wohnen, wird der Wohn-Riester auch als Eigenheimrente bezeichnet. Voraussetzung ist, dass die geförderte Immobilie langfristig selbst genutzt und nicht (ohne gewichtigen Grund) verkauft wird, und dass der Kredit bis zum Renteneintritt abbezahlt ist, ansonsten droht eine Nachversteuerung des geförderten Kapitals.

Die Förderung besteht zum einen aus einer jährlichen Zulage, zum anderen aus einer Steuerersparnis: Wenn das – etwa durch monatliche Raten – angesparte Guthaben vier Prozent des Brutto-Jahreseinkommens übersteigt, wird die volle Zulage von 175 Euro pro Jahr ausbezahlt und kann als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Bei Familien können nochmals 300 Euro pro Kind hinzugerechnet werden. Das Guthaben aus klassischen Riester-Verträgen kann für die Immobilienfinanzierung genutzt werden.

KfW-Förderprogramme für energieeffizientes Wohnen

Zuschüsse und zinsgünstige Kredite können bei der KfW, der Kreditanstalt für Wiederaufbau, beantragt werden. Im KfW-Wohneigentumsprogramm sind Kredite von bis zu 100.000 Euro für energieeffiziente Immobilien vorgesehen. Im Rahmen des „Klimaschutzprogramms 2030“gilt: Je besser die Energiebilanz des zu finanzierenden oder sanierenden Objekts ist, desto höher ist die Förderung. Bis Ende des Jahres werden Neubauten noch bevorzugt gefördert, ab 2023 dann Bestandsbauten.

Bausparverträge mit Wohnungsbauprämien

Wohnungsbauprämien sind auch in klassischen Bausparverträgen enthalten. Ab einer Einzahlung von 50 Euro pro Jahr können diese Wohnungsbauprämien von zehn Prozent der jährlich angesparten Summe abgerufen werden, bis zu einer jährlichen Sparleistung von 700 Euro bei Einzelpersonen und 1.400 Euro bei Ehepaaren. Anspruch auf die Wohnungsbauprämien hat, wer als Einzelperson weniger als 35.000 Euro brutto verdient, bei Ehepaaren liegt der Maximalbetrag doppelt so hoch.

Arbeitnehmersparzulage

Im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen durch den Arbeitgeber gibt es auch die Möglichkeit, bei Bausparverträgen eine staatliche Arbeitnehmersparzulage von neun Prozent als Bonus zu beantragen. Hier gilt die Einkommensgrenze von 17.900 Euro brutto bei Einzelpersonen und 35.800 Euro bei Ehepaaren.

Regionale Wohnraumförderung

Innerhalb des Wohnraumfördergesetzes kann eine Eigentumsfinanzierung regional gefördert werden. Die einzelnen Bundesländer sehen hier unter anderem zinsgünstige Kredite, verschiedene Zuschüsse oder vergünstigtes Bauland innerhalb einer Basisfinanzierung vor. Diese Förderprogramme der Länder richten sich vorwiegend an (kinderreiche) Familien und Personen mit einem Jahreseinkommen, das 12.000 Euro (resp. 18.000 Euro bei Ehepaaren) nicht überschreitet. Eine größere Hürde könnte an dieser Stelle jedoch die relativ hohe Eigenkapitalquote sein, die je nach Bundesland variiert.

Weitere Fördermöglichkeiten

Auch bei der Modernisierung von Eigentumsimmobilien können Förderprogramme greifen. Etwa können bei Umstellung der Heizung auf erneuerbare Energien im Rahmen einer energetischen Sanierung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Fördergelder beantragt werden.

Prinzipiell gilt es, egal bei welchem Förderprogramm, die Höhe des Eigenkapitals, Verdiensteinkommensgrenzen (variieren je nach Familienstand) sowie die einzuhaltenden Fristen bei der Beantragung zu beachten. Interessant ist auch die Möglichkeit, mehrere Förderprogramme zu kombinieren, da einige der Förderprogramme nur auf einen Teil der Finanzierungssumme anzuwenden sind.

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