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Diese Hilfen gibt’s vom Staat für nachhaltigen Hausbau und Immobilienkauf

Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ unterstützt der Staat finanziell Kauf, Bau und Sanierung von energieeffizienten Immobilien. Ein Überblick über die Hilfen für Privatpersonen.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist in drei Teilprogramme aufgeteilt. Das sind die Bereiche Wohngebäude (BEG WG), Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Einzelmaßnahmen (BEG EM). Für Privatpersonen sind bei Neubau, Kauf oder Sanierung des Eigenheims die BEG WG und die BEG EM besonders vielversprechend. Wer hat Anspruch auf die Hilfen, wie hoch sind die Zuschüsse und wie stellt man überhaupt den Antrag?

Welche Voraussetzungen müssen für einen Antrag erfüllt sein?

Das BEG WG fördert „Gesamtmaßnahmen“, die eine Immobilie zum Effizienzhaus machen. In der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude heißt es: „Als Gesamtmaßnahme sind alle Vorhaben zu verstehen, die im Ergebnis zu einem energetischen Zustand des Gebäudes auf einer Effizienzhaus-Stufe führen, sei es im Wege einer Sanierung oder als Neubau.“ Die erste Voraussetzung für einen Antrag auf Hilfen im Rahmen dieses Förderprogramms ist also ein entsprechendes Bauvorhaben oder eine Sanierung mit dem Ziel, das Gebäude umweltfreundlicher zu gestalten. Zudem muss das Investitionsvorhaben „auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden“. Es gibt weitere sehr spezifische Voraussetzungen und Regelungen, die den Anspruch auf eine Förderung beeinflussen. Oft weiß das für den Neubau oder die Sanierung beauftragte Architekturbüro, ob ein Antrag gestellt werden kann.

Das BEG EM hingegen fördert „Einzelmaßnahmen“. Das können Maßnahmen an Gebäudehülle, Anlagentechnik, Anlagen zur Wärmeerzeugung, Heizungsoptimierung sowie im Bereich Fachplanung und Baubegleitung sein. Dabei werden auch sogenannte „Umfeldmaßnahmen“ unterstützt, also Maßnahmen, die zur Vorbereitung solcher Einzelmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Verallgemeinernd heißt es dazu im zugehörigen Merkblatt des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): „Die geförderte Maßnahme muss zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes beitragen.“ Andernfalls sind nicht die Voraussetzungen für eine Antragstellung gegeben.

Wie hoch sind die Zuschüsse?

Die BEG sieht verschiedene Arten finanzieller Hilfen vor. Konkret gibt es direkte Zuschüsse, besonders günstige Kredite und Kredite mit Tilgungszuschuss. Tilgungszuschuss bedeutet, dass nicht der gesamte Kredit abgezahlt werden muss.

Entsprechend sind die Zuschüsse auch verschieden hoch. So liegt beispielsweise der maximale Kreditbetrag für den Neubau eines Effizienzhauses 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse bei 120.000 Euro. Der Tilgungszuschuss für Privatpersonen liegt bei fünf Prozent, aber maximal 6.000 Euro. Privatpersonen beantragen hier das Förderprodukt 261. Bei der Sanierung erhalten Privatpersonen ebenfalls einen Kredit mit Tilgungszuschuss, wobei die Höhe des Kredits und des Tilgungszuschusses je nach Effizienzhaus und Nachhaltigkeits-Klasse stark variieren. Der maximale Zuschuss liegt bei 37.500 Euro. Wichtig ist dabei, den Antrag vor Bau- oder Sanierungsbeginn zu stellen.

Nicht alle Einzelmaßnahmen werden im Rahmen des BEG gleich unterstützt. So ist für Gebäudehülle und Anlagentechnik ein Mindestinvestitionsvolumen von 2.000 Euro festgelegt, der Fördersatz liegt für Ausgaben bis insgesamt 60.000 Euro innerhalb eines Jahres bei 15 Prozent. Für jede Wohneinheit werden Ausgaben in Höhe von insgesamt maximal 600.000 Euro unterstützt. Für Fachplanung und Baubegleitung liegt der Fördersatz bei 50 Prozent, je nach Größe und Nutzungsart der Immobilie werden die förderfähigen Ausnahmen jedoch unterschiedlich gedeckelt. Für die Förderung von Heizungsoptimierungen liegt das Mindestinvestitionsvolumen bei 300 Euro brutto und der Fördersatz bei 15 Prozent. Voraussetzung ist hier, dass es sich um ein Bestandsgebäude mit maximal fünf Wohneinheiten handelt. Für Anlagen zur Wärmeerzeugung gelten dieselben Eckdaten wie für Gebäudehilfe und Anlagentechnik, wobei der Fördersatz bei mindestens zehn Prozent liegt und von der Art der neuen Heizung abhängt. Zudem gibt es einen Heizungstauschbonus für bestimmte Heizungstypen.

Wie können Privatpersonen einen BEG-Antrag stellen?

Zuständig für die Hilfen im Rahmen des BEG WG ist die KfW Bank. Der Antrag kann entsprechend auf der Website der Bank gestellt werden. Die Zuschüsse im Rahmen des BEG EM hingegen werden vom BAFA verteilt. Auch hier kann der Antrag über einen Link auf der Website online gestellt werden.

Übrigens: Es kann sich lohnen, beim Architekturbüro nicht nur nach den Möglichkeiten zu BEG-Förderung zu fragen, sondern ganz allgemein das Thema Förderprogramme anzusprechen. Oft können mehrere Hilfen bezogen werden, was die aktuell hohen Baukosten besser finanzierbar macht.

Bildquellen: Romolo Tavani/Shutterstock.com