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Drei elementare Versicherungen für Vermieter

Vermieter tragen in vielen Schadensfällen die Verantwortung, wenn sie beispielsweise gewissen Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen sind. Aber auch Mietausfälle und Elementarschäden müssen sie aus eigener Tasche tragen, wenn sie keine entsprechende Versicherung abgeschlossen haben.

Die Risiken der Vermieter

Für Vermieter steckt hinter einer Neuvermietung und auch bei einem beständigen Mietverhältnis stets ein signifikantes finanzielles Risiko. Denn auch der Vermieter kann unter Umständen in die ein oder andere Kostenfalle treten. Der Vermieter trägt beispielsweise das Risiko für wirtschaftlich aufwendige Sachschäden und auch Mietausfälle stellen eine Risikoquelle dar.

Vor allem private Vermieter haften häufig mit ihrem eigenen Kapital, wodurch im schlimmsten Fall Existenzen zerstört werden können.

Doch um dies zu vermeiden und auch um das eigene Risiko zu minimieren stehen Vermietern verschiedene Versicherungen zur Verfügung. Folgend werden die drei wichtigsten Versicherungen für Vermieter aufgeführt.

Mietausfallversicherung

Die Mietausfallversicherung springt ein, wenn der Mieter die zu tragende Kaltmiete sowie die Nebenkosten, aus verschiedenen Gründen nicht mehr leistet oder leisten kann. Sie bietet dem Vermieter in so einem Fall eine Absicherung gegen Mietverluste.

Die Mietausfall- oder auch Mietverlustversicherung haftet beispielsweise für Mietausfälle, die aufgrund von Wasserschäden oder ähnlichem entstehen. Mieter können in diesen Fällen aufgrund von kosten- und zeitaufwändigen Renovierungen die Immobilie häufig für eine längere Periode nicht mehr bewohnen und dementsprechend keine Miete mehr zahlen.

Sollte dieses Szenario eintreten, springt die Mietausfallversicherung ein und fängt die Mietverluste auf. Die jährlichen Kosten betragen etwa 69 Euro und können steuerlich als Werbungskosten abgesetzt werden.

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer schützt den Vermieter vor Schaden an Dritten, die durch Sachmängel und Pflichtversäumnisse entstehen. So tritt sie beispielsweise in Kraft, wenn sich eine Person im Winter auf nicht geräumten oder gestreuten Wegen verletzt, oder durch fallende Dachziegel jemand zu Schaden kommt.

Zusammengefasst schützt sie den Grundbesitzer vor Schäden an Dritten, die aufgrund gewisser Pflichtverletzungen entstehen können.

Jährlich ist für die Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung mit rund 40 Euro zu rechnen, auch hier können die Kosten steuerlich als Betriebskosten geltend gemacht werden.

Wohngebäudeversicherung (inkl. Elementarschäden)

Eine besonders wichtige Versicherung stellt die sogenannte Wohngebäudeversicherung dar. Sie greift, wenn Schäden beispielsweise durch Hagel, Sturm und Hochwasser entstehen. Da diese Schäden über den Lebenszeitraum einer Immobilie immer wieder auftreten können, bewährt sich eine Absicherung gegenüber Elementarschäden in den meisten Fällen ebenfalls.

Auch Brände, die beispielsweise durch Gerätschaften in der Küche entfacht wurden, können signifikante Schäden anrichten, diese wären ebenfalls durch die Wohngebäudeversicherung abgesichert.

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Die exakten Kosten werden bei dieser Versicherung durch Faktoren wie Zustand, Baujahr und Größe der Immobilie bestimmt. Im Durchschnitt kostet die Versicherung ohne Schutz vor Elementarschäden circa 100 Euro pro Jahr. Die Kosten für eine Versicherung von Elementarschäden sind abhängig von der Gefährdungsklasse, mit welcher die Region des Grundstückes eingestuft wurde. Die Wohngebäudeversicherung inklusive Elementarschäden ist ebenfalls unter Betriebskosten steuerlich absetzbar.

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