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GdW und DMB fordern „Sicher-Wohnen-Fonds“ für Corona-Zeiten

Die Bundesregierung kümmert sich um die finanziellen Schwierigkeiten großer Firmen und Unternehmen. Auch Mietern wird unter die Arme gegriffen – nur die Vermieter bleiben außen vor.

Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie bekommen die Ersten schon jetzt deutlich zu spüren: Besonders Besitzer von Geschäften und Restaurants oder Hotels sind schwer getroffen. Damit ihnen nicht wegen Zahlungsverzug aufgrund fehlender Einnahmen auch noch der Mietvertrag gekündigt werden kann, gibt es seit Kurzem neue Regelungen zugunsten der betroffenen Mieter.

Die Maßnahmen der Bundesregierung

Auf der Corona-Informationsseite der Bundesregierung finden sich seit einigen Tagen an oberster Stelle die neuen Regelungen im Mietrecht. Demnach ist das Recht der Vermieter, Miet- und Pachtverhältnisse aufgrund von Zahlungsrückständen zu kündigen, ausgesetzt. Das gilt in den Fällen, in denen die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise für den Zahlungsverzug verantwortlich sind. Zahlungsrückstände aus dem Zeitraum vom 1.4.2020 bis zum 30.6.2020 sind bis zum 30.6.2022 kein legitimer Kündigungsgrund mehr.

Für den Fall, dass die Auswirkungen der Corona-Krise Mieter noch länger als bis Ende Juni in Zahlungsverzug bringen soll der Zeitraum, für den die Regelung gilt, sogar nochmal um 3 Monate ausgedehnt werden. Diese Maßnahmen sind in Anbetracht der Lage deutscher Geschäfte und Restaurants durchaus hilfreich und sinnvoll. Die Bundesregierung argumentiert auf ihrer Website, die Problematik würde nicht einfach vom Mieter auf den Vermieter übertragen werden – die Mietzahlungen würden schließlich nur verzögert.

Regelung dennoch schlimm für Vermieter

Was geschieht aber mit Vermietern, die nur von ihren Mieteinnahmen leben? Sie fallen bei dieser Regelung hinten runter, da nun auch sie in finanzielle Notlagen gelangen könnten: Ihr Grundeinkommen entfällt bis auf weiteres.

Der Deutsche Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung unterstützt daher die Forderung des Deutschen Mieterbundes (DMB) und des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmers (GdW) an die Bundesregierung, einen „Sicher-Wohnen-Fonds“ einzurichten. Laut Angaben des Deutschen Verbands für Wohnungswesen ist nämlich noch gar nicht abzusehen, wie drastisch die Zahlungsverzüge ausfallen werden. Mit dem „Sicher-Wohnen-Fonds“ könnte vermieden werden, dass Wohnungsunternehmen und privaten Vermietern der Boden unter den Füßen weggezogen wird.

Die Zukunft deutscher Vermieter liegt in den Händen der Bundesregierung

In einer GdW-Pressemitteilung wiederholen die Präsidenten des DMB und des GdW noch einmal ihre Forderung: „Wir brauchen dringend einen Solidarfonds, damit niemand seine Wohnung wegen Zahlungsproblemen, die durch die Corona-Krise entstanden sind, verliert.“

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In einer weiteren Pressemeldung des GdW formuliert der Präsident des Bundesverbands Alex Gedaschko  ganz deutlich seine Gedanken: „Abwarten und schauen, ob das bislang vorhandene System nicht doch ausreicht, kann man am Ende nur noch als Nichtwahrnehmen von Verantwortung bezeichnen.“

Bildquellen: IvanMichailovich / Shutterstock.com