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Immobilieneigentümer genießen Steuervorteile: Bezahlbarer Wohnraum wird staatlich gefördert

Um die Anspannung auf dem deutschen Immobilienmarkt zu lösen, gewährt die Bundesregierung Immobilieneigentümern Steuervorteile.

Investoren, die neuen Wohnraum schaffen, werden demnach staatlich gefördert. Das Gesetz soll Bauherren zum Aus- und Neubau von bezahlbaren Immobilien bewegen.

Wohnraumoffensive der GroKo

Die Wohnungssituation in deutschen Städten ist angespannt, mit wachsender Population steigen die Mietpreise. Knapper werdender Wohnraum hat die Regierung zu einer Steuerbegünstigung für private Investoren bewegt.

Mit diesem Steuerbonus bestrebt die Regierung, deutsche Wohneigentümer und Investoren zur Erschaffung von bezahlbarem Wohnraum zu motivieren. Es wird nicht ausschließlich der Neubau gefördert, sondern auch der Ausbau von Dachgeschossen sowie die Transformation von Industriegebäuden in bewohnbarem Raum. Die Steuerförderung ist ein Aspekt der „Wohnraumoffensive“ der Bundesregierung. Ziel ist es, den angespannten Wohnungsmarkt in den kommenden Jahren mit bis zu 1,5 Millionen neuen Eigenheimen und Wohnungen zu entspannen.

Steuerboni für bezahlbaren Wohnraum

Eigentümer können somit für Neubauten, vier Jahre lang ab Zeitpunkt der Investition, Sonderabschreibungen geltend machen. Bis zu 5 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten können demnach steuerlich abgesetzt werden. Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfeverein erklärt, dass Eigentümer so insgesamt bis zu 28 Prozent des investierten Kapitals steuerlich einsparen können.

Um tatsächlich bezahlbaren Wohnraum zu fördern und nicht den Ausbau von Luxusappartements zu unterstützen, gelten die vollen Steuerboni lediglich für Wohnflächen, die mit maximal 2.000 Euro pro Quadratmeter berechnet werden. Sofern 3.000 Euro je Quadratmeter überschritten werden, ist eine staatliche Förderung gänzlich ausgeschlossen. „Mietwohnungen mit hohem Standard bedürfen keiner staatlichen Förderung und werden somit vollständig von der Förderung ausgeschlossen“, ergänzt Rauhöft.

Antrag bis spätestens 2022

Um von den Steuerabschreibungen profitieren zu können, müssen Investoren ab dem 31. August 2018 und bis spätestens zum 1. Januar 2022 einen Bauantrag zum Neubau von Wohnflächen stellen. Eine weitere Bedingung stellt die langfristige Vermietung des Objekts dar. Das Gesetz sieht vor: „Die begünstigten Wohnungen müssen mindestens zehn Jahre lang nach Anschaffung oder Herstellung der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken dienen“.

Zudem muss die Wohnfläche mindestens 23 Quadratmeter umfassen. Vom Gesetz ausgeschlossen sind Ferienwohnungen.

Die Förderung zum Wohnungsausbau lässt sich die Bundesregierung einiges kosten: So wird mit Steuereinnahmeausfällen von jährlich 235 Millionen Euro gerechnet. Um Investoren zum schnellen Handeln zu bewegen, laufen die Steuerboni im Jahr 2026 aus, sodass Bauherren die neuen Mietobjekte bis spätestens 2023 fertigstellen. Nur so können die Sonderabschreibungen im vollen Umfang in Anspruch genommen werden.

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