, , ,

Immobilienfonds und der Fiskus: Darauf müssen Anleger achten

Als Antwort auf eine Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes wurde das Steuersystem hinsichtlich Investmentfonds Anfang 2018 angepasst.

Die neuen Regelungen sollten gerechter und vor allem einfacher gestaltet werden. Worauf Anleger von Immobilienfonds achten müssen.

Steuervorteil durch Neuregelung

Dividenden, Mieterträge oder Verkaufsgewinne, die durch Immobilienfonds generiert wurden, unterlagen bislang einer Abgeltungssteuer von 25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag. Seit 2018 sind Investmentfonds mit deutschen Dividenden und Erträgen aus Immobilien allerdings dazu verpflichtet, auch eine Körperschaftssteuer in Höhe von 15 Prozent zu zahlen. Auf den ersten Blick mag es sich so anhören, als ob beim Anleger weniger ankommt. Doch dem ist nicht so: Als Ausgleich werden die Investoren nämlich an anderer Stelle entlastet.

Je nach Höhe der Ausschüttung und des Veräußerungsgewinns werden sie nämlich von der Abgeltungssteuerlast befreit. Bei Erträgen von bis zu 60 Prozent bleiben Anleger steuerfrei, befindet sich der Anlageschwerpunkt im Ausland sogar bei Erträgen bis zu 80 Prozent. Bei reinen Aktienfonds und Mischfonds, die mindestens zu 51 Prozent in Aktien investieren, bleiben 30 Prozent der Dividenden und Verkaufserträge steuerfrei. Eine Teilfreistellung von 15 Prozent erhalten Mischfonds, die mindestens 25 Prozent Aktien halten.

Investoren steht es auch zu, Gebrauch von einem Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro zu machen. Bei Verheirateten beläuft sich der Jahresfreibetrag auf 1.602 Euro. Fondserträge, die unter dieser Summe liegen, sind von der Abgeltungssteuer nicht betroffen. Geltend gemacht werden kann er mittels eines Freistellungsauftrags bei einer Depotbank.

Besteuerung durch Vorabpauschale

Neu seit 2018 ist auch die jährliche Vorabpauschale, die als fiktive Steuer für thesaurierende Fonds-Produkte eingeführt wurde, die nur wenig ausschütten. Die Wertentwicklung des jeweiligen Fonds und das aktuelle Zinsniveau bestimmen dabei die Höhe der Pauschale. Sie wird immer am ersten Werktag eines neuen Jahres direkt vom Konto abgezogen, um die ausgeschütteten Erträge möglichst zeitnah zu besteuern. Betroffen sind alle Fondsanteile, die ein Anleger besitzt – demnach auch solche, die vor 2009 erworben wurden. Bislang konnten Immobilienanleger ihre Anteile an offenen Immobilienfonds, die sie sich bis 2009 angeeignet haben, steuerfrei veräußern lassen.

Allerdings sind nur jene Fondsgewinne betroffen, die ab dem 1. Januar 2018 erwirtschaftet wurden. Bei einem Verkauf fallen dabei Steuern erst dann an, wenn der Gewinn die Grenze von 100.000 Euro überschreitet. Bis dahin beläuft sich der Freibetrag, den der Gesetzgeber pro Person festgelegt hat.

Bildquellen: create jobs 51/Shutterstock.com