Instandsetzung oder Modernisierung? Diese Rechte haben Mieter
In Deutschland ist die Eigentumsquote so gering wie fast nirgends in Europa. Folglich gibt es auch viele Mieter, die oftmals aber nicht wissen, wann sie ihren Vermieter dazu auffordern können, die Wohnung beziehungsweise Teile dieser wieder instand zu setzen.
Niedrige Eigentumsquote und uninformierte Mieter
Deutschland ist nach der Schweiz mit 53 Prozent in Europa das Land mit der geringsten Wohneigentumsquote und weit abgeschlagen von Ländern wie Schweden, Belgien oder gar Frankreich. Dadurch ist der Anteil der Mieter verhältnismäßig hoch und in den Großstädten München oder Berlin wird die Suche nach einer bezahlbaren Wohnung immer schwerer, wodurch die Macht der Vermieter über die Verhandlungen mit Mietern ebenso wächst. Dies führt dazu, dass Mieter aus Angst vor Wohnungsverlust Unannehmlichkeiten mit den Besitzern meist aus dem Weg gehen und im gleichen Zug auf Rechte, die sie eigentlich hätten, verzichten. Die oft übertrieben komplexe Bürokratie spielt den Vermietern zusätzlich in die Hände, da ihre Mieter oftmals nicht über alle ihre Rechte aufgeklärt sind und folglich diese auch nicht wahrnehmen. Vermieter hingegen sind meist gut organisiert und nutzen ihre Rechte gegenüber dem Mieter, wo es ihnen von Nutzen ist.
Instandhaltung oder Modernisierung
Laut einer Vertreterin des IVD (Immobilienverband Deutschland) gegenüber der Frankfurter Rundschau ist der Unterschied zwischen Instandhaltung und Modernisierung in vielen Fällen nur gering. So führt sie als Beispiel an, dass man im Falle undicht gewordener Fenster als Vermieter zwei Möglichkeiten hat. Zum einen kann man die undichte Stelle mit einer Gummidichtung neu versigeln, was dann eine Instandhaltungsmaßnahme wäre, aber zum anderen kann der Hauseigentümer neue funktionsfähige Fenster einsetzen, was man dann als Modernisierung verstehen würde. Dem Hauswirt ist dabei nicht vorgeschrieben, welche Maßnahmen er zu ergreifen hat, denn festgelegt ist lediglich, dass ein Vermieter den Zustand der Wohnung erhalten muss. Des Weiteren ist in den Verträgen oft eine Klausel enthalten, welche dem Mieter vorschreibt, kleine Reparaturen von 80-100 Euro, aber maximal acht Prozent der jährlichen Kaltmiete, selbst zu bezahlen, wenn es sich um Gegenstände handelt, die unter häufiger Benutzung des Mieters stehen.
Wann darf die Miete erhöht werden?
In Berlin wird höchstwahrscheinlich aufgrund der Wohnungsmarktsituation ein Mietendeckel eingeführt, welcher womöglich auch in anderen Großstädten in Kraft treten könnte. Mit diesem erhofft man sich, die Mietpreise in diesen Ballungsräumen besser staatlich kontrollieren zu können. Dort werden für die Vermieter also andere Regeln gelten als anderswo. Aktuell können Vermieter, die Modernisierungsmaßnahmen an ihren Immobilien umsetzen und dadurch den Wohnumstand verbessern, die entstandenen Kosten an die Mieter weitergeben, aber dies nur begrenzt. So erklärt Ulrich Rupertz gegenüber der Frankfurter Rundschau vom Deutschen Mieterbund, dass die Nettokaltmiete dadurch bis zu acht Prozent steigen darf, aber nur, wenn die Miete deshalb in den nächsten sechs Jahren um maximal drei Euro pro Quadratmeter und bei Mieten unter sieben Euro pro Quadratmeter maximal zwei Euro steigt.
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