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Kautionssparbuch: Das ist bei Zinsen auf Kaution zu beachten

Die meisten Eigentümer verlangen als Sicherheit eine Kaution bei der Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses. Oft wird diese anschließend in Form eines Kautionssparbuchs verwaltet. Dabei gibt es jedoch für Mieter und Vermieter einiges zu beachten.

Keine Kautionspflicht

Die meisten Vermieter einer Immobilie verlangen bei Vertragsabschluss als Sicherheit für mögliche Schäden oder ausstehende Mietzahlungen eine Kaution. Diese Vorgehensweise ist in Deutschland jedoch keinesfalls verpflichtend, denn ob Mieter eine Mietkaution bezahlen müssen, entscheidet jeder Eigentümer selbst. Es ist lediglich gesetzlich vorgeschrieben, eine gezahlte Kaution auf einem verzinsten Konto anzulegen. Festgeschrieben ist dies im §551 BGB zu „Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten“. Die Höhe der Mietkaution ist dabei gesetzlich geregelt. Sie darf maximal drei Monatsnettomieten der Nettokaltmiete betragen.

Die Mietkaution bezahlen

Haben sich Mieter und Vermieter auf eine Kaution geeinigt, wird diese spätestens zu Beginn der Mietzeit fällig. Mieter dürfen die Kaution jedoch in bis zu drei Raten bezahlen und mitentscheiden, in welcher Form sie die Zahlung leisten wollen. Es besteht die Möglichkeit, das Geld selbst in einem Mietkautionssparbuch anzulegen und an den Vermieter zu verpfänden, wenn dieser einverstanden ist. Der Vermieter kann aber auch selbst tätig werden und ein verzinstes Treuhandkonto anlegen. Dieses muss jedoch unabhängig von seinem Vermögen sein, damit bei einer Insolvenz Gläubiger nicht auf das Geld zugreifen können. Die dritte und letzte Möglichkeit ist eine monatliche Zahlung des Mieters an eine Bank oder Versicherung.

Ein Mietkautionskonto des Mieters

Beim Erstellen eines Mietkautionskontos gibt es zwei unterschiedliche Möglichkeiten. Zum einen kann der Mieter das Kautionssparbuch selbst anlegen. Dabei handelt es sich dann jedoch um ein Sparkonto, das nur vom Mieter selbst eröffnet werden kann. Um dem Vermieter die nötige Sicherheit zu gewähren, wird eine Verpfändungserklärung erstellt, die dem Vermieter den Zugriff für den Fall von Mietschulden sichert. Zum anderen kann aber auch der Vermieter ein Kautionssparbuch erstellen. Bei dieser zweiten Variante handelt es sich um ein treuhänderisch verwaltetes Mietkautionssparbuch oder Konto auf den Namen des Vermieters. Anschließend muss der Mieter die Kaution auf das neu eingerichtete Konto einzahlen.

Ein Kautionssparbuch auflösen

Sobald Mieter oder Vermieter das Mietverhältnis auflösen, der Vermieter die Wohnung abgenommen und keine weiteren Ansprüche festgestellt hat, muss dem Mieter innerhalb von sechs Monaten die Kaution zurückerstattet werden. In der Regel muss der Vermieter dafür zunächst einmal das Kautionssparbuch auflösen. Dafür benötigt die Bank die Original-Verpfändungsurkunde, ein formloses Kündigungsschreiben sowie einen gültigen Personalausweis. Die Kaution wird anschließend auf ein gewünschtes Verrechnungskonto überschrieben und kann dann an den Mieter ausgezahlt werden. Es gilt jedoch zu beachten, dass die  gesetzliche Kündigungsfrist des Mietkautionskontos drei Monate beträgt. Lediglich wenn der Betrag die Grenze von 2.000 Euro nicht übersteigt, entfällt die Kündigungsfrist.

Dieses Geld steht Mietern zu

Wichtig ist jedoch, dass Mieter nicht immer Anrecht auf die Rückerstattung der gesamten Kaution haben, denn der Vermieter hat das Recht einen gewissen Betrag für Dinge einzubehalten, wie beispielsweise Mietschulden durch noch ausstehende Nebenkostenabrechnungen oder vereinbarte, aber noch nicht durchgeführte, Schönheitsreparaturen. Bei einer Auflösung eines Kautionssparbuches hat der Mieter neben der geleisteten Kautionssumme zusätzlich auch Anspruch auf die Zinserträge. Dabei erfolgt die Verzinsung nach dem individuellen Zinssatz der jeweiligen Bank.

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