Auflassung

Die Auflassung ist die Vereinbarung zwischen einem Immobilienkäufer und einem Immobilienverkäufer, dass die Immobilie auf den Käufer übergehen soll. Diese muss in der Bundesrepublik Deutschland per Gesetz vor einem Notar erfolgen. Ein Immobilienkauf per Handschlag funktioniert somit nicht. Auch für die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch ist ein notariell beurkundeter Kaufvertrag notwendig.

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