Beleihungswert

Der Beleihungswert wird von Kreditinstituten bei der Vergabe von Immobiliendarlehen berechnet und entspricht häufig dem Verkehrswert bzw. Kaufpreis der Immobilie, reduziert um einen Sicherheitsabschlag (z.B. 20 Prozent). Somit stellt der Beleihungswert den Wert dar, den die Bank im Falle einer Nichtrückzahlung des Kredits für erzielbar erachtet. Für die Ermittlung des Beleihungswertes der Immobilie stehen verschiedene Verfahren zur Verfügung, so beispielsweise das Sachwert-, Ertragswert- oder auch Vergleichswertverfahren.

« Back to Glossary Index