Bieterverfahren

Bei einem beabsichtigten Verkauf einer Immobilie ist die Preisfindung oftmals ein großes Problem. Ein zu niedriger Preis führt eventuell schnell zu einem Verkauf, jedoch würde der Verkäufer hierbei nicht den erhofften Gewinn erzielen. Ist der Preis zu hoch angesetzt, werden potentielle Immobilienkäufer tendenziell eher abgeschreckt und der Verkauf kann sich hinziehen. Das Bieterverfahren ist hierbei eine mögliche Lösung. Die Immobilie wird via Zeitungsanzeige oder auf Internetportalen ohne Preisangabe zum Verkauf angeboten – mit dem Hinweis, dass es sich um ein Bieterverfahren handelt. Nach dem Besichtigungstermin können die potentiellen Käufer binnen einer bestimmten Frist ein Angebot machen. Um den Preis gegebenenfalls noch weiter nach oben zu treiben, kann der Verkäufer die potentiellen Käufer über das jeweils aktuelle Höchstangebot informieren, so dass ähnlich wie bei einer Auktion noch einmal überlegt und nachgebessert werden kann. Der Verkäufer kann dann aus der Vielzahl der Angebote – insofern sich viele für das Objekt interessieren – das beste Angebot auswählen. Da Bieterverfahren nicht bindend sind, muss sich einerseits der Verkäufer nicht zwangsläufig für das höchste Angebot entscheiden, jedoch kann auch der Kaufinteressent wieder abspringen. Das Bieterverfahren ist insbesondere bei Objekten sinnvoll, bei denen der Marktpreis schwer einzuschätzen ist. Daneben kann ein nicht bindendes Bieterverfahren von Eigentümern auch durchgeführt werden, um lediglich den möglichen Marktpreis einer Immobilie zu erfahren ohne diese tatsächlich verkaufen zu wollen.

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