Gemeinschaftseigentum

Zum Gemeinschaftseigentum eines Gebäudes gehört alles, was nicht Sondereigentum oder Eigentum eines Dritten ist. Typisches Gemeinschaftseigentum ist die Außenwand des Gebäudes, die Eingangstür, der Fahrstuhl, der Garten, das Gebäudedach, Stromleitungen, das Treppenhaus, Wasserleitungen, etc. Die Teilungserklärung der Wohnungseigentumsgemeinschaft klärt explizit, was zum Gemeinschafts- und was zum Sondereigentum zählt. Für Wohnungskäufer ist neben dem baulichen Zustand der Wohnung als Sondereigentum immer auch der Zustand des Gemeinschaftseigentums von Interesse und sollte genau inspiziert werden.

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