Gewährleistungsanspruch

Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie ist die Frage berechtigt, ob der Käufer Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer hat. Im Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer in der Regel, alle bekannten Mängel offenzulegen. Verkäufer sollten aufpassen, dass sie Mängel, die für den Käufer nicht erkennbar sind, nicht bewusst verschweigen, denn ansonsten kann es zur Rückabwicklung des Kaufvertrages kommen und gegebenenfalls können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

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