Grunderwerbssteuer
Beim Kauf einer Immobilie fällt Steuer an – die Grunderwerbssteuer. In der Bundesrepublik Deutschland sind in jedem Bundesland andere Steuersätze beim Grundstückserwerb möglich. Die Bundesländer Bayern und Sachsen haben aktuell mit 3,5 Prozent den niedrigsten Satz. In Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen fallen hingegen 6,5 Prozent Grunderwerbssteuer an. Für ein Haus mit einem notariell beglaubigten Kaufpreis von 500.000 Euro in Bayern werden somit 17.500 Euro Steuern fällig; in Thüringen muss der Käufer für ein Haus mit demselben Kaufpreis 32.500 Euro zahlen. In bestimmten Fällen entfällt die Steuer, so beispielsweise beim Verkauf an Verwandte ersten Grades oder wenn jemand die Immobilie geschenkt bekommt und nach Schenkungssteuergesetz noch freien Rahmen hat.
« Back to Glossary Index