Indexmiete

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist die Indexmiete in §557b geregelt. Bei einer Indexmiete wird die Miete regelmäßig an die allgemeine Preisentwicklung angepasst. Steigt beispielsweise die Inflation um 4 Prozent, so erhöht sich auch die Miete um diesen Prozentsatz. Die neue Miete muss dann jedoch für zwölf Monate konstant bleiben.

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