Maklerprovision

Der Immobilienmakler darf eine Provision verlangen, wenn ein Miet- oder Kaufvertrag abgeschlossen wurde und der Makler auch vermittelt hat. Bei Vermietungen gilt seit einiger Zeit das Bestellerprinzip. Danach muss derjenige die Maklerprovision entrichten, der den Makler beauftragt hat. Die Höhe der Maklerprovision darf bei Vermietungen maximal zwei Nettokaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer betragen. Bei Verkäufen ist die Gebühr prinzipiell frei verhandelbar, viele Makler orientieren sich jedoch an marktüblichen Gegebenheiten. So werden in manchen Bundesländern die Maklergebühren zwischen Käufer und Käufer aufgeteilt, in anderen Bundesländern zahlt in der Regel der Käufer.

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