Mietpreisbremse

Die Mietpreisbremse wurde von der Politik eingeführt, um Wohnraum in angespannten Wohnlagen weiterhin bezahlbar zu halten. Bei der Wiedervermietungen von Bestandswohnungen dürfen Vermieter höchstens eine Miete verlangen, die zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Welche Gebiete unter die Mietpreisbremse fallen, entscheidet das jeweilige Bundesland. Ausgeschlossen von der Mietpreisbremse sind Neubauten sowie Wohnungen nach einer umfassenden Modernisierung.

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