Spekulationsfrist

Die Spekulationsfrist für Immobilien beträgt in der Bundesrepublik Deutschland zehn Jahre. Sollte ein Immobilienkäufer vor Verstreichen der Frist seine Immobilie mit Gewinn veräußern, so müsste der Gewinn versteuert werden. Entscheidend für die Höhe der Steuer ist der persönliche Steuersatz des Steuerpflichtigen. Die Steuer entfällt jedoch bei Veräußerung mit Gewinn innerhalb der Spekulationsfrist, wenn die Immobilie selbst genutzt wurde.

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