Vorfälligkeitsentschädigung

Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann anfallen, wenn langfristige Kredite vom Kreditnehmer vorzeitig zurückbezahlt werden. Der Kreditgeber darf im Falle einer vorzeitigen Kreditrückzahlung eine Entschädigung für entgangene Zinsen verlangen – die Vorfälligkeitsentschädigung. Bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung haben die Banken einen gewissen Gestaltungsspielraum. Es empfiehlt sich somit die Rechnungen der Bank von einem Experten überprüfen zu lassen. Interessant ist im Zusammenhang mit einer Vorfälligkeitsentschädigung noch, dass diese bei Baudarlehen entfällt, insofern eine zehnjährige Zinsbindungsfrist abgelaufen ist. Das bedeutet letztlich, dass ein Kreditnehmer trotz einer beispielsweise 30jährigen Zinsbindung nach zehn Jahren Zinsbindung seinen Kredit kündigen kann ohne eine Entschädigung zu bezahlen.

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