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Mehr Liquidität: Diese drei Formen der Immobilienverrentung gibt es

Die Immobilienverrentung ist ein Modell, welches in den USA bereits Anklang findet und nun auch nach Deutschland kommt. Es gibt dabei drei Arten, die eigenen Immobilie verrenten zu lassen und somit an zusätzliches Kapital zu gelangen.

Was ist eigentlich die Immobilienverrentung und wozu ist sie hilfreich?

Die Immobilienverrentung ist gerade für ältere Menschen geeignet, welche zwar eine Immobilie besitzen, jedoch mehr liquide Mittel benötigen. Der große Vorteil dieser Methode ist, dass die Immobilienbewohner in der Immobilie wohnen bleiben dürfen und darüber gleichzeitig Geld erhalten. Deswegen ist die Immobilienverrentung besonders auch für Senioren interessant, die eine niedrige Renteneinkunft haben und die Rente gerne aufstocken würden.

Die Leibrente

Bei der Leibrente wird, wie der Name schon vermuten lässt, die Immobilie komplett an einen neuen Eigentümer weitergegeben, der dem ursprünglichen Besitzer jedoch lebenslanges Wohnrecht genehmigt. Der Kaufpreis wird dabei in der Regel nicht als eine Summe bezahlt, sondern in Form einer monatlichen Rente über die Jahre hinweg an den neuen Eigentümer ausgegeben.

Dementsprechend wird die Höhe der monatlichen Rente an die noch zu erwartende Lebensdauer des Verkäufers angepasst. Bezüglich der monatlichen Rente sollten Verkäufer bei diesem Modell jedoch nicht allzu hohe Erwartungen haben. Um die Höhe der monatlichen Rente zu bestimmen, wird der Verkehrswert der Immobilie herangezogen. Von dem Verkehrswert werden dann der Wert des Wohnrechts und die zu erwartenden Instandhaltungskosten abgezogen, da der neue Eigentümer in Zukunft für Reparaturen zuständig ist. Die Rente muss zudem noch versteuert werden. Eine Weitervermietung, ein Rückkauf oder eine Vererbung sind bei dieser Form nicht möglich.

Der Nießbrauch

Die zweite Variante der Immobilienverrentung ist der Nießbrauch. Ähnlich zur Leibrente wird die Immobilie dabei an einen neuen Eigentümer verkauft. Der Unterschied besteht darin, dass die Kaufsumme auf einmal erfolgt und daher keine monatliche Rentenzahlung möglich ist.

Was gleich bleibt ist das lebenslange Wohnrecht. Allerdings gibt es hier Unterschiede bei der Gestaltung. Beim Nießbrauch ist es so, dass der Wohnenbleibende für die Instandhaltung zuständig ist, dafür aber auch Umbauten vornehmen kann und wenn gewünscht die Immobilie auch weitervermieten kann.

Für die Kaufpreisermittlung werden erneut die zu erwartende Lebensdauer einbezogen, zudem kommen die möglichen Mieteinnahmen und der Kapitalwert der Immobilie hinzu.

Der Teilverkauf

Die flexibelste Möglichkeit, eine Immobilie zu verrenten, stellt der Teilverkauf dar. Hierbei gibt es kein Wohnrecht und Hindernisse bei Rückkäufen, sondern es können selbst gewählte Anteile einer Immobilie verkauft und zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurückgekauft werden. Je nach den eigenen Bedürfnissen können Anteile von bis zu 50 Prozent verkauft werden. Entgegen der anderen beiden Varianten bleibt hier der Verkäufer der Haupteigentümer der Immobilie. Er profitiert dabei von der Wertsteigerung der Immobilie und kann frei über Umbauten, Renovierungen und die Vermietung entscheiden.

Damit dies möglich ist, muss er jedoch eine anteilige Miete an den neuen Anteilskäufer überweisen, auch Nutzungsgebühr genannt. Die Lebenserwartung ist bei diesem Modell unerheblich, die Anteile werden zum ermittelten Verkehrswert verkauft. Außerdem kann die Immobilie weiterhin vererbt werden und die Erben könnten die Anteile später zum neuen Marktwert zurückkaufen.

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