Poolbau: Ab wann ist eine Genehmigung erforderlich?
Wer sich einen Pool in den Garten bauen möchte, sollte einige Dinge beachten. Neben einer Baugenehmigung ist auch die Sicherheit ein Aspekt, der nicht vernachlässigt werden darf.
Ein Pool, um sich bei heißen Temperaturen abzukühlen – immer mehr Deutsche bauen sich ein Schwimmbecken in den Garten. Doch darf man einfach so drauflos bauen? Welche rechtlichen Aspekte müssen berücksichtigt werden?
Bis zu 100 m³ ist erlaubt
Antworten auf diese Fragen findet man im Landesbaurecht des jeweiligen Bundeslandes. Der Nachrichtensender “ntv” interviewte hierzu den Berliner Rechtsanwalt Rolf Kemper von der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein. Kemper stellte klar, dass ein Schwimmbecken mit einem Volumen von bis zu 100 Kubikmetern (m³) in den meisten Fällen keine Baugenehmigung benötige. Bedingung ist allerdings, dass der Pool in einem bauplanungsrechtlichen Innenbereich liege und Nebenanlage zu einem Wohngebäude sei. Da der Garten vor und hinter dem Haus normalerweise zum Innenbereich gehöre, können die Standard-Einbaupools bedenkenlos errichtet werden. Laut dem Online-Portal “Mein Eigenheim” bräuchte man für ein 100 m³ Schwimmbecken und einer Wassertiefe von 1,50 Meter, mindestens eine Größe von 12 x 7 Metern. Viele Einbaupools haben allerdings eine Standard-Größe von 48m³.
Auch der kommunale Bebauungsplan ist wichtig
Vor dem ersten Spatenstich solle man, “ntv” zufolge, allerdings noch einmal in den jeweiligen kommunalen Bebauungsplan schauen. Hier könnten Vorgaben enthalten sein, die einen Poolbau verhindern. Sobald im Bebauungsplan Nebenanlagen nicht zulässig sind, könne sogar schon ein einfaches Becken untersagt sein. Zusätzlich werden überdachte und von Glaswänden umfasste Schwimmbecken juristisch als Gebäude gewertet und seien somit genehmigungspflichtig. Dies treffe auch zu, wenn Wohnhaus und Pool eine Einheit bilden. Wenn eine Baugenehmigung Pflicht sei, solle darauf geachtet werden, die nötigen Unterlagen wie Lageplan, Bauzeichnungen und Baubeschreibung korrekt bereitzustellen. Oftmals sei es sinnvoll, hierzu einen Architekten oder Poolbauer zu Rate zu ziehen.
Wer es perfekt machen möchte, achtet auf die Nachbarn
Um die Nachbarn nicht zu stören, sollte man den Pool nicht zu nah an der Grundstücksgrenze bauen. Laut “ntv” können hier die für Gebäude vorgeschriebenen Abstände von 2,50 bis 3 Meter zum Nachbargrundstück als Richtwerte dienen. Auch der Sicherheitsaspekt darf nicht vernachlässigt werden. So rät der Baustoff-Einzelhändler Hagebau auf seiner Website dazu, wenn Kinder in der Nähe sind, ein Schwimmbecken nie unbeaufsichtigt zu lassen. Hier können besonders eine Poolabdeckung, ein Sicherheitszaun oder ein Poolalarm für die nötige Sicherheit sorgen. Wenn man dann noch die gesetzlichen Ruhezeiten zwischen 22 und 6 Uhr einhält, steht dem Planschen im eigenen Pool nichts mehr im Wege.
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