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Reform des Wohnungseigentümergesetzes soll für weniger Streit unter Eigentümern sorgen

Eine Überarbeitung des Wohnungseigentümergesetzes gibt Einzelpersonen zugute des Umweltschutzes mehr Rechte und soll einfachere Einigungen erzielen.

Eine einfache Mehrheit soll künftig genügen – wird jedoch teurer

Am 17.09.2020 beschloss der Bundestag die Reform des Wohnungseigentümergesetzes, kurz WEG, welches zum 01.12.2020 in Kraft treten soll. Bislang fehlt nur noch die Zustimmung des Bundesrats, welcher am 09.10.2020 dem Inkrafttreten zustimmen könnte. Die Reform des seit 1951 unveränderten WEGs soll insbesondere zu weniger Streit bei der Eigentümerversammlung führen, einzelnen Eigentümern mehr Rechte geben und dadurch zum Umweltschutz beitragen.

Gerade bei der Eigentümerversammlung kann es zu hitzigen Diskussionen oder sogar zu einem Streit kommen. Nicht selten sind sich die Wohnungseigentümer eines Hauses uneinig. Johannes Fechner, Verbraucherrechtsexperte der SPD, verlautet Spiegel gegenüber: „Mit dem Gesetz wird es nun mehr Klimaschutz und weniger Zoff unter den Wohneigentümern geben“. Die erste Regelung besagt deshalb, dass in Zukunft bereits eine einzelne Mehrheit genügt, um bauliche Veränderungen oder Modernisierungen vorzunehmen. Bei einer einfachen Mehrheit müssen jedoch nur diejenigen die Maßnahmen zahlen, die dafür gestimmt haben. Bislang war es so, dass ein einziger Wohnungseigentümer diese Modernisierungen und Umbauten stoppen konnte. Modernisierungen seien jedoch im Sinne des Klimaschutzes und werden somit mit dem neuen Gesetz gefördert, berichtet Spiegel.

Bei einer Zwei-Drittel-Mehrheit sind alle zahlungspflichtig

Es sind erst dann alle Eigentümer des Wohnhauses dazu verpflichtet für die Maßnahmen zu bezahlen, wenn eine Zwei-Drittel-Mehrheit bei der Abstimmung erzielt wird. Um finanziell schwächere Parteien zu schützen, müssen die veranschlagten Kosten jedoch verhältnismäßig sein.

Zugunsten des Umweltschutzes dürfen Eigentümer dies nun im Alleingang ändern

Ferner erhalten auch einzelne Eigentumsparteien mehr Rechte. Wo zuvor die Eigentümergesellschaft zustimmen musste, können Wohnungseigentümer nun selbst entscheiden. Das betrifft den Einbau einer Ladestation für Elektrofahrzeuge, Solarpaneele, einen Umbau für mehr Barrierefreiheit, Maßnahmen für mehr Einbruchschutz und das Verlegen von Glasfaserkabeln.

Verwalterrechte werden eingeschränkt

Die Rechte der Verwalter werden etwas eingeschränkt und die Eigentümerseite erhält im Gegenzug mehr Klagemöglichkeiten, einfachere Kündigungsoptionen und Ansprüche auf Schadenersatz. Zudem muss ein Verwalter ab Dezember einen Sachkundenachweis erbringen. Außerdem soll der Verwalter nicht mehr so einfach Maßnahmen im Alleingang beschließen können, daher benötigt er in Zukunft häufiger einen Beschluss der Wohnungseigentümer, so Gabriele Heinrich von der Eigentümer-Interessenvertretung “Wohnen im Eigentum” in einem Interview mit Deutschlandfunk.

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