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Steigende Provisionen bei Immobilienkäufen

Beim Kauf eines Hauses oder einer Wohnung mithilfe eines Maklers wird eine Provision fällig. Doch wie sich zeigt, geht diese immer mehr zu Lasten des Käufers. Zwar gibt es hier deutschlandweit Unterschiede, eine steigende Tendenz bei der Provisionshöhe lässt sich allerdings nicht leugnen.

Wer eine Wohnung oder ein Haus über einen Makler kaufen möchte, musste im Laufe der letzten Jahre immer tiefer in die Tasche greifen. Denn im Gegensatz zu Vermietungen unterliegen die Provisionen und auch die Provisionsaufteilung zwischen Käufer und Verkäufer keinen gesetzlichen Bestimmungen. So kommt es, dass die Courtagen immer höher und auch immer ungleicher aufgeteilt werden, meist zu Lasten des Käufers. Dies zeigt eine Untersuchung des Maklerunternehmens Homeday. Grundlage der Untersuchung waren Immobilieninserate von verschiedenen Internetportalen, lokalen Anzeigenblättern und Zeitungen aus den vergangenen vier Jahren. Bei der Auswertung der Daten konnte Homeday feststellen, dass die Maklercourtage immer häufiger auf den Immobilienkäufer abgewälzt wird, obwohl dieser den Makler zumeist nicht bestellt hat.

Bestellerprinzip bei Immobilienkäufen?

Diese Ungleichheit ist auch schon der Politik aufgefallen. Schon im Oktober hatte sich Bundesjustizministerin Katarina Barley für eine Anwendung des Bestellerprinzips auf Immobilienkäufe ausgesprochen. Dieses Prinzip findet bei Vermietungen seit 2015 Anwendung und besagt, dass der Auftraggeber des Maklers diesen auch zahlen muss. Bisher gibt es allerdings noch keinen passenden Gesetzentwurf und auch die Maklerverbände sehen den Schritt kritisch. So wird befürchtet, dass der Immobilienanbieter die zusätzlichen Courtagekosten einfach auf den Verkaufspreis aufschlagen könnte. Auch Kai Enders, Vorstand bei der Maklerkette Engel & Völkers, sprach sich in einem Interview mit der WirtschaftsWoche gegen das Bestellerprinzip aus: „Wir wollen weiterhin für beide Seiten tätig sein und lehnen das Bestellerprinzip ab, bei dem wir nur noch den Verkäufer unterstützen“.

Marktübliche Aufteilung der Provision

Trotz der fehlenden gesetzlichen Bestimmungen, haben sich doch je nach Bundesland gewisse Regelungen beim Immobilienkauf entwickelt. In der Theorie teilen sich in elf von 16 Bundesländern Verkäufer und Käufer die Provision zu gleichen Anteilen. In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Hessen ist es üblicherweise ausschließlich der Immobilienerwerber, der die Maklercourtage entrichtet. Die Standardprovision des Maklers wird in der Untersuchung von Homeday bei den Flächenbundesländern auf 7,14 Prozent des Kaufpreises beziffert. Gemäß der gleichmäßigen Aufteilung der Courtage zwischen Käufer und Verkäufer, müsste die Provision bei diesen Ländern demnach 3,57 Prozent betragen. Allerdings zeigt die Untersuchung, dass diese Hochrechnung für kein einziges Bundesland stimmt. Die meisten Käufer müssen weit tiefer in die Tasche greifen.

Reelle Aufteilung der Courtage

Die größten Diskrepanzen zuungunsten des Erwerbers kommen laut der Homeday-Auswertung in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern vor. Hier werden statt der marktüblichen 3,57 Prozent mehr als 6 Prozent des Kaufpreises als Provision vom Käufer gefordert. Auch in den anderen Flächenbundesländern zahlen die Erwerber drauf, besonders in Sachsen-Anhalt (5,86 %), Thüringen (5,85 %), Niedersachsen (5,69 %) und Schleswig-Holstein (5,32 %).

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Lediglich in den vier Bundesländern, ohne marktübliche Aufteilung der Maklercourtage zwischen Käufer und Verkäufer liegt die von Homeday ermittelte Provision unter der Standardcourtage. Dies mag daran liegen, dass die Courtage traditionell nur vom Erwerber gezahlt wird und in Einzelfällen die Provision heruntergehandelt werden kann. Die dürfte den ermittelten Schnitt drücken. Nichtsdestotrotz zeigt die Untersuchung von Homeday, dass die Käufer in den meisten Fällen am kürzeren Hebel sitzen und beim Haus- bzw. Wohnungskauf tendenziell draufzahlen.

Bildquellen: fizkes / Shutterstock.com