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Das ändert sich durch MiFID II am Kostenausweis für offene Immobilienfonds

Die Gesamtkostenquote ist für viele Anleger ein wichtiges Kriterium, wenn es um die Auswahl eines Investmentfonds geht. Sie wird als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens angegeben und zeigt an, welche Kosten bei einem Fonds innerhalb eines Geschäftsjahres anfallen – und aus dem Fondsvermögen entnommen werden.

Die neue Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, kurz MiFID II, soll auch im Bereich der Fondskosten für mehr Anlegerschutz und Transparenz sorgen. Für offene Immobilienfonds schreibt sie unter anderem einen anderen, neuen Kostenausweis vor, in dem detaillierte Angaben zu den Kosten gemacht werden müssen, die typischerweise bei Immobilien anfallen. Die Kosten haben sich jedoch nicht erhöht, sie werden lediglich in anderer Form ausgewiesen. Es kommen keine neuen Kostenpositionen für die Anleger dazu, die bisher nicht auch schon angefallen sind.

Was dieser neue Kostenausweis für Anleger bedeutet, welche Positionen er enthält und was Anleger in diesem Zusammenhang sonst noch beachten müssen, zeigt das folgende Video von DWS Investments.

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