,

Wann der Vermieter das Recht zur Pfändung hat und was er pfänden darf

Es kann schneller passieren, als zunächst gedacht. Ein Jobwechsel oder –verlust oder auch hohe Versicherungsnachzahlungen können dazu führen, dass ein Mieter einen Monat oder sogar mehrere Monate in Folge seine Miete nicht bezahlen kann und somit in den Mietrückstand verfällt.  Darf ein Vermieter in diesem Fall dann direkt pfänden?

Die Antwort darauf lautet ja. Laut Paragraph 562 des Bürgerlichen Gesetzbuches darf ein Vermieter immer dann Gegenstände des Mieters pfänden, sobald dieser Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Auch ein Mietausfall, Schadensersatzansprüche wegen einer beschädigten Mietsache, Nutzungsentschädigungen und Ansprüche wegen unterlassener Mängelanzeige können Gründe für eine Pfändung sein, so FinanceScout24.

Möchte der Vermieter von seinem Recht der Pfändung Gebrauch machen, kann er jedoch nicht einfach in die vermietete Wohnung gehen und Gegenstände des Mieters mitnehmen, wenn dieser dem nicht zustimmt. Der Vermieter muss beim Amtsgericht einen Titel beantragen. Dann kann ein Gerichtsvollzieher offiziell die Wohnung betreten, pfändungsgeeignetes Eigentum des Mieters mit einem Siegel versehen und später öffentlich versteigern. Wird bei der Versteigerung mehr Geld eingenommen als benötigt, wird die Differenz an den Mieter ausbezahlt.

Was dürfen Vermieter pfänden und was nicht?

Mieter müssen bei einer Pfändung jedoch nicht darum bangen, dass ihnen der Ehering oder lebensnotwendige Dinge wie Kleidung gepfändet werden. Erst einmal darf der Vermieter nur das pfänden, was dem Mieter wirklich gehört und was vom Mieter in die Wohnung gebracht worden ist. Das schließt geliehene oder geleaste Gegenstände oder das Eigentum des Partners, der mit in der Wohnung lebt, jedoch nicht im Vertrag genannt ist, aus. Außerdem sind Gegenstände von WG-Mitbewohnern oder Untermietern, das Auto, sowie andere Gegenstände, die sich außerhalb des Mietobjekts befinden, nicht pfändbar. Zuletzt darf der Gerichtsvollzieher keine lebensbedürftigen Gegenstände pfänden. Dazu zählen etwa die Waschmaschine, Besteck, Kleidung oder der Kühlschrank. Das gilt ebenso für Eigentum, welches für die Arbeit benötigt wird, beispielsweise den Laptop für das Homeoffice oder die Arbeitskleidung.

Gepfändet werden darf letztendlich das, was abzüglich dessen außerdem noch in der Wohnung ist. Das umfasst Bargeld, Möbel, das Klavier oder andere etwaige Stücke. Eine weitere Ausnahme sind Eheringe oder Gegenstände mit ideellem Wert. Diese sind zwar nicht lebensnotwendig, haben jedoch einen großen persönlichen Wert für den Mieter.

Der Mieter darf die zu pfändenden Gegenstände nicht aus der Wohnung schaffen

Steht eine Pfändung fest, macht der Mieter sich strafbar, wenn er die zu pfändenden Gegenstände aus der Wohnung entfernt. Man nennt dies auch Pfandkehr. Selbst wenn der Mieter auszieht, muss er die zu pfändenden Gegenstände in der Wohnung lassen. Dies gilt ab dem Moment, ab dem der Vermieter von seinen Pfändungsansprüchen Anwendung macht und diese mitteilt, so Advocard.

Bildquellen: Billion Photos / Shutterstock.com