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Was private Bauherren beim Hausbau beachten sollten

Der Traum vom Eigenheim – für viele wird er wahr. Doch wer als Privatperson ein Haus bauen lässt, hat einiges zu beachten. Ein Architekt muss beauftragt werden, es muss eine Bauleitung geben, für die verschiedenen Gewerke werden unterschiedliche Handwerker gebraucht. Wer sich beim Thema Hausbau nicht auskennt, dem können viele Fehler passieren, die im Zweifelsfall am Ende deutlich ins Geld gehen können. Was private Bauherren beim Hausbau beachten sollten.

Grundstück genau inspizieren – nicht vorschnell handeln

Zunächst einmal ist es wichtig, beim Grundstückskauf nicht vorschnell zu handeln. Freie Flächen sind momentan rar, wer etwas findet, was seinem Geschmack auf den ersten Blick entspricht, ist zunächst einmal froh. Doch eine eigene Immobilie ist eine langfristige Anschaffung. Man sollte auch in einigen Jahren noch damit zufrieden sein.

Um beim Grundstückskauf möglichst wenig falsch zu machen, ist also zuerst einmal eine genaue Inspektion notwendig. Nicht einfach auf Handschlag und auf gut Glück zuschlagen, sondern die Umstände genauestens unter die Lupe nehmen. Denn nicht jedes Grundstück ist für jeden Zweck gleich geeignet.

Standort prüfen, für Bau geeignetes Grundstück auswählen

So ist Grund und Boden in Hanglage vielleicht schön für den Ausblick, stellt die Planung aber vor Herausforderungen und wird im Zweifelsfall dann eventuell auch teuer – oder es können nicht alle Raumkonzepte so umgesetzt werden wie vom Bauherrn gewünscht.

Auch ist das Umfeld vor dem Kauf genauestens zu prüfen: Direkt an einer viel befahrenen Straße zu wohnen, wenn irgendwann einmal Kinder geplant sind oder Haustiere einziehen sollen, ist dann vielleicht nicht mehr so optimal. Schmutz oder Lärm sind weitere Probleme, die vielleicht auf den ersten Blick nicht direkt auffallen, aber die Wohnqualität später deutlich senken.

Verträge vorab lesen – sicherstellen, dass alle Leistungen enthalten sind

Wer ein Grundstück, einen Architekten und alles drum herum gefunden hat, kann dann eigentlich schon loslegen. Aber Achtung: Abgeschlossene Verträge sollte man bereits am Anfang genau lesen. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, doch im Eifer des Gefechts geht dies oft unter und man schaut erst am Ende genau hin, nämlich dann, wenn nicht alles so kommt wie erwartet.

Im Vertrag sollten alle wichtigen Leistungen enthalten sein. Denn wenn zum Beispiel der Punkt „Anschluss des Gebäudes an die Kanalisation“ fehlt, muss diese Leistung vom Bauherrn später zusätzlich bezahlt werden, erklärt Hans Schröder, Leiter des Regionalbüros Augsburg des Verbands Privater Bauherren gegenüber der dpa.

Im Zweifel beraten lassen

Wer unsicher ist, sollte sich beraten lassen, von Bekannten oder Verwandten, die bereits selber ein Haus haben bauen lassen oder von Fachleuten. Im Zweifelsfall ist das dafür bezahlte Geld dann deutlich geringer als das, was fällig wäre, wenn nicht alle Leistungen so wie erwartet umgesetzt werden. Generell ist die Beauftragung eines Fachkundigen oft ratsam. Dieser kann die Bauabschnitte überwachen und freigeben.

Wer handwerklich begabt ist, nimmt oft auch beim Hausbau gerne einige Dinge selber in die Hand. Private Bauherren sollten sich dabei aber nicht übernehmen. Die Wand streichen oder das Parkett selbst verlegen sind vielleicht Punkte, die die meisten noch hinbekommen. Aber man sollte sich auf keinen Fall zu viel zumuten: Wer in komplexen Tätigkeiten ein Laie ist, verzögert sonst die Zeit, die der Hausbau insgesamt benötigt.

Gesamtvergütung erst nach Bauabnahme zahlen

Beim Vertragsabschluss sollten private Bauherren nicht nur auf den Preis schauen und die günstigste Variante wählen. Denn oft setzt sich ein niedriger Endpreis aus minderwertigen Produkten und Materialien zusammen, die eingesetzt werden, und weniger langlebig sind als qualitativ hochwertigeren Alternativen. Auch hier gilt im Zweifelsfall: Lieber von einem Fachmann oder einer Fachfrau beraten lassen.

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Apropos Preis: Den Gesamtpreis sollte man nie vor der endgültigen Bauabnahme bezahlen. Denn wenn vorher die komplette Summe beglichen wird, kann das Haus als mängelfrei abgenommen gelten, auch wenn die Bauabnahme noch nicht offiziell erfolgt ist. Wem danach Fehler auffallen, der muss draufzahlen. So rät der Bauherren-Schutzbund dazu, vor der Bauabnahme nur 90 Prozent der Gesamtsumme zu bezahlen – rein rechtlich ist der Restbetrag dann nämlich erst nach der offiziell stattgefundenen Bauabnahme fällig.

Bildquellen: WDG Photo/Shutterstock.com