Wie lange muss ich einen alten Mietvertrag eigentlich aufbewahren?

Ist ein Mietvertrag erloschen, stellt sich häufig die Frage, wie lange mietrelevante Unterlagen noch griffbereit sein müssen und ab wann eine Entsorgung problemlos möglich ist.

Grundsätzlich besteht von Seiten des Gesetzgebers keine Regelung, wie lange Mietunterlagen aufbewahrt werden müssen. Dennoch sind sich Experten einig: Mietrelevante Dokumente sollten auch nach dem Umzug in eine neue Immobilie nicht sofort weggeworfen werden. Stattdessen wird zu einer Aufbewahrung für mehrere Jahre geraten.

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Verjährungsfristen beachten

Hintergrund sind dabei Verjährungsfristen für eventuelle Forderungen, die von Mieter- oder Vermieterseite auch nach dem Auflösen des Mietverhältnisses noch gestellt werden könnten. Eventuelle Ansprüche aus Mietverträgen – Mietzahlungen, Betriebskostennachzahlungen, etc. – sind erst drei Jahre nach dem Auflösen des Mietverhältnisses verjährt. Die Verjährungsfrist beginnt dabei zum Ende des Jahres, in dem der entsprechende Anspruch entstanden ist. Auch wenn das Mietverhältnis zu Jahresbeginn beendet wird, startet die Dreijahresfrist erst zum Ende desselben Jahres.

Experten raten vor diesem Hintergrund dazu, alle mietrelevanten Unterlagen – darunter Mietverträge, Betriebskostenabrechnungen, Briefwechsel, Kautionsvereinbarungen – mindestens bis zum Ende der Verjährungsfristen aufzubewahren.

Schneller entsorgt werden dürften dagegen eventuelle Renovierungsrechnungen oder Übergabeprotokolle – Ansprüche des Vermieters verjähren hier bereits nach sechs Monaten. Mit Rückzahlung der Kaution sind alle möglichen Forderungen abgegolten, eine Aufbewahrung der Unterlagen ist dann nicht mehr nötig.

Welche Aufbewahrungsfristen gelten für Vermieter?

Auch Vermieter sollten aus oben genannten Gründen von einer zeitnahen Entsorgung der mietrelevanten Unterlagen absehen. Denn auch für sie gilt die 3-Jahresfrist. Experten raten dazu, etwa Unterlagen, die die Betriebskostenabrechnung betreffen, für vier Jahre aufzubewahren – abhängig davon, wann die Verjährungsfrist begonnen hat.

Steuerrelevante Unterlagen sollten hingegen mindestens fünf, besser sechs Jahre nicht entsorgt werden. Erzielt ein Vermieter also durch einen Mietvertrag Einnahmen mit seiner Immobilie, die versteuert werden müssen, sollten entsprechende Nachweise im Notfall mindestens fünf Jahre griffbereit bleiben: Innerhalb dieses Zeitraums können Steuerpflichtige nämlich für versehentliche Falschangaben in der Steuererklärung noch belangt werden.

 

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