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Zahlungsverzug in der Corona-Krise: Was passiert, wenn die Miete unbezahlbar wird?

Das Coronavirus hält aktuell die gesamte Welt in Atem. Besonders die Wirtschaft vieler Länder leidet unter der aktuellen Krise erheblich. Während angesichts der Einschränkung des öffentlichen Lebens Angestellte im Gesundheitswesen und Einzelhandel weiterhin ihre Tätigkeiten ausführen, müssen Unternehmen anderer Branchen ihre Mitarbeiter im Home Office arbeiten lassen, eine andere Lösung finden oder den Betrieb schlimmstenfalls schließen.

Vapiano meldete beispielsweise erst kürzlich Insolvenz an – die Restaurantkette ist aufgrund der Coronakrise in Zahlungsunfähigkeit geraten. Doch nicht nur Unternehmen geraten in finanzielle Schwierigkeiten – auch die Mitarbeiter und viele Menschen allgemein haben unter der aktuellen Lage zu leiden. Eine Frage, die sich dann viele in dieser schwierigen Zeit stellen: Was passiert mit der Miete, wenn man sie nicht begleichen kann?

Zahlungsverzug durch Corona

Bei Betrieben unterscheidet man momentan zwischen zwei Fällen, in welchen die Nutzung der Gewerberäume nicht gewährleistet werden kann: Im ersten Fall ist der Gewerbetreibende positiv auf das Coronavirus getestet oder steht im Verdacht, betroffen zu sein, weshalb er in staatlich angeordneter Quarantäne untergebracht werden muss. Im zweiten Fall ist der Gewerbetreibende den Schutzmaßnahmen der Regierung ausgesetzt, in Folge derer er die Gewerberäume schließen muss.

Laut dem Rechtsanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Dr. Sascha Lambert, steht einem Gewerbetreibenden laut Gesetz in keinem dieser Fälle eine Mietminderung zu. Diese kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn Mietmangel vorliegt. Einem Unternehmer, der vom ersten Fall betroffen ist, steht laut Lambert jedoch staatliche Entschädigung zu, die er fordern kann. Im zweiten Fall müssten Versicherungen wie zum Beispiel die Betriebsunterbrechungsversicherung herangezogen werden, um die finanziellen Verluste abzufedern.

Ähnlich sieht es auch im privaten Bereich aus. Für bestehende Erkrankungen, Quarantänemaßnahmen, Gehaltsausfälle oder ähnliches besteht kein rechtlicher Anspruch auf Mietminderung. Der Mieter sollte in diesem Fall mit Bedacht und nur in Kooperation mit dem Vermieter handeln, denn setzt er die Miete einfach aus oder mindert er sie, kann dies zu Mietrückständen und damit zu einer fristlosen oder ordentlichen Kündigung führen.

Mieterbund fordert Fonds

Das ist ein großes Problem, von dem nicht wenige Menschen in Deutschland betroffen sind. Daher fordern der Mieterbund und der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen in einem Brief an die Regierung die Gründung eines Online-Fonds, dem „Sicher-Wohnen-Fonds“, bei dem Mieter eine Übernahme ihrer Mietzahlung beantragen können. Durch diesen Antrag soll die ordentliche und fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzug ausgeschlossen werden.

Besonders betroffen sind unter anderem wohl Selbständige, Künstler, Mitarbeiter im Gastronomie- oder Messewesen, die in absehbarer Zeit ihre finanzielle Lebensgrundlage verlieren könnten. Um eine Lösung ist neben dem Mieterbund auch der SPD-Wohnungspolitiker und Bundestagsabgeordnete Klaus Mindrup bemüht, der zugleich im Aufsichtsrat der Berliner Wohnungsgenossenschaft Bremer Höhe sitzt. „In unserer Genossenschaft arbeiten wir zurzeit an einem Notfallplan. Wir rechnen damit, dass einige Zahlungsschwierigkeiten auftreten werden“, sagt er gegenüber der „Welt“.

Auch Die Linken fordern weitreichende Maßnahmen: Mieten sollen in dieser Zeit bundesweit eingefroren, Zwangsräumungen, Strom- und Wassersperren gestoppt und Kündigungen verhindert werden. Das sollte sowohl für normale Mieter als auch für Gewerbetreibende gelten. Die Corona-Krise als Mieter zu überstehen dürfe nicht von der Gnade der jeweiligen Vermieter abhängen, so die Abgeordneten der Linkspartei.

Sich an den Vermieter wenden

Wie auch immer die Lösungen am Ende aussehen, die Mieter sollten sich immer mit ihrem Vermieter in Verbindung setzten und nur nach Absprache handeln. Ein vertrauensvolles Verhältnis aufrecht zu erhalten ist auch im Interesse des Vermieters. Nicht zuletzt haben sich viele Immobilieneigentümer in dieser schwierigen Zeit als entgegenkommend erwiesen. So beispielsweise der größte deutsche Wohnungskonzern Vonovia. Vorstandschef Rolf Buch sagte laut „Welt“, dass der Konzern aufgrund des Coronavirus in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Mietern entgegenkommen werde. Buch verspricht eine „gemeinsame Lösung“.

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Ähnlich äußerte sich auch der Betreiber des Olympiastadions. Der Hertha BSC erzielt aktuell aufgrund von Spielausfällen oder fehlenden Ticket-Verkäufe bei Geisterspielen kaum ausreichende Einnahmen und erwägt daher Gehaltskürzungen für Spieler, Trainer und sonstige Mitarbeiter. Der Betreiber des Berliner Olympiastadions hat sich daher bereit erklärt, die Miete zu mindern. Es werde eine partnerschaftliche Lösung angestrebt, „wir können ja nichts in Rechnung stellen, was nicht erbracht wurde“, sagte Geschäftsführer Timo Rohwedder gegenüber der Bild-Zeitung.

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