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Corona-Lockerungen: Wohnungsbesichtigungen unter Auflagen wieder möglich

Mit den Lockerungen der Kontaktbeschränkungen wird es für Vermieter wieder möglich, persönlich Wohnungsbesichtigungen durchzuführen.

Besichtigungen wegen Aufhebung der Kontaktsperren und wieder möglich

Mit der Aufhebung der Ausgangssperre in Bayern und zahlreichen bundesweiten Corona-Lockerungen werden Immobilienbesichtigungen wieder möglich. Diese waren zwar nie verboten, wegen den Ausgangsbeschränkungen und Kontaktsperren jedoch schwierig umsetzbar. Nun ist es Maklern und Vermietern jedoch wieder erlaubt, sich mit haushaltsfremden Personen aus einem anderen Haushalt zu treffen, infolgedessen können sie Ehepartnern oder Familien wieder ihre Immobilien zeigen. Einzelbesichtigungen sind demnach offiziell gestattet, Massenbesichtigungen aber weiterhin verboten. Alternativ setzten viele Immobilienunternehmen in den letzten Wochen deshalb auf Live-Video-Besichtigungen und bauen diese Option auch weiterhin aus.

Wer über Live-Videos eine Wohnung besichtigt, hat andere Rechte

Wie der Deutsche Mieterbund gegenüber der Süddeutschen Zeitung erklärt, sind Online-Besichtigungen jedoch kein vollständiger Ersatz für das persönliche in Augenscheinnehmen der Wohnräume. Um nicht ausgetrickst zu werden, sollten Online-Mieter ihre Kaution immer erst ab dem Einzugsdatum überweisen, sie haben ab dem Einzugsdatum dafür drei Monate Zeit, diese auch in Raten zu bezahlen.

Bei Online-Besichtigungen steht Interessenten zudem ein besonderes Widerrufsrecht zu, wenn die Wohnung nicht dem Eindruck der Onlinebesichtigung gleichkommt. Wer telefonisch, per Email oder per Brief den Mietvertrag unterschrieben hat, kann von diesem Recht Gebrauch machen. Weißt die Wohnung Schäden oder Mängel auf, die erst nach der Online-Besichtigungen ersichtlich werden, können Mieter ferner den Vertrag anfechten und gegebenenfalls Schadensersatz verlangen.

Hygienemaßnahmen müssen weiterhin eingehalten werden

Bei den Besichtigungen sollten trotzdem Vorsichtsmaßnahmen und Hygieneregeln eingehalten werden. Dazu zählt es, bereits im Voraus so viel wie möglich abzuklären und Fragen telefonisch oder per Mail zu besprechen, damit dies nicht vor Ort geschehen muss. Das Händeschütteln sollte unterlassen und ein Mindestabstand von 1,5 Metern jederzeit eingehalten werden. Das Tragen eines Mundschutzes ist empfehlenswert und das Einhalten der Hust- und Niesetikette ist unabdingbar.

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Des weiteren sollten Dokumente nicht in Papierform ausgetauscht, sondern digital zugesendet werden. So kommen beide Seiten mit weniger Keimen in Kontakt. Zu diesem Zweck sollten zudem so wenig Oberflächen wie möglich in der Immobilie berührt werden. Sollte ein Vermieter oder Makler unter Quarantäne stehen, ebenso die Interessenten, ist eine Besichtigung außerdem selbstverständlich ausgeschlossen.

Bildquellen: 3DPhoto/Shutterstock.com