,

Das Aus des Berliner Mietendeckels: Kommt bald ein bundesweiter Mietendeckel?

Nachdem das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den Berliner Mietendeckel kürzlich für nichtig erklärt hat, fordern der Mieterbund und einige Parteien des deutschen Bundestages nun ein schnelles Gesetz auf Bundesebene, welches einen bundesweiten Mietendeckel für Deutschland beschließen soll.

Berliner Mietendeckel für “nicht rechtmäßig” erklärt

Wie das Bundesverfassungsgericht kürzlich entschieden hat, verstößt der bisher in Berlin herrschende Mietendeckel gegen die Kompetenzordnung des Grundgesetzes. Diese besagt nämlich, dass der Bund und nicht die Länder für das Bürgerliche Recht zuständig ist. Somit hätten die Länder laut Bundesverfassungsgericht keine Befugnis, eigene Gesetze, welche die Mieterhöhungen am Immobilienmarkt regeln, zu erlassen.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier von der CDU begrüßt die Entscheidung des Gerichts, wie er dem Rechtsmagazin LTO zufolge in einer Pressekonferenz erklärt: „Ich war erleichtert heute, dass das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel verworfen hat“, sagte der Politiker. Auch die FDP-Bundestagsfraktion zeigt sich erfreut über das Ende des Berliner Mietendeckels. Der Partei zufolge sei der Mietendeckel nachteilig für Mieter und Vermieter – eine “Investitionsbremse“, berichtet LTO.

Mieterverband spricht sich für bundesweiten Mietendeckel aus

Doch sind einige Parteien und Organisationen der Meinung, dass ein bundesweiter Mietendeckel unbedingt notwendig sei, um einen schnellen Anstieg der Mieten in ganz Deutschland zu verhindern. Auch der Präsident des Mieterverbandes, Lukas Siebenkotten, teilt diese Ansicht: „Mietenstopp für den Bestand, scharfe Bremse für die Wiedervermietung“, lautet sein Appell an den Bundesgesetzgeber. Und das müsse seiner Meinung nach ziemlich schnell geschehen, denn die Voraussetzungen und Bedingungen für den Mietendeckel seien bereits lange geklärt. „Wie man an den Corona-Maßnahmen sieht, ist schnelles Handeln des Bundes möglich, wenn der politische Wille da ist“, erklärt Siebenkotten – auch in dieser Sache müsse der Bund Siebenkotten zufolge nun zügig handeln.

Die Linke fordert Mietenstopp für die nächsten sechs Jahre

Auch die Linke positioniert sich ganz klar für einen bundesweiten Mietendeckel. Wie die Partei in einem Antrag im Bundestag formuliert hat, sei es ihrer Meinung nach nun Aufgabe des Bundes, “für einen Mietenstopp und einen Mietendeckel in angespannten Wohnungsmärkten zu sorgen”. Das heißt, eine Mieterhöhung bei Wohnungen ohne eine Verbesserung des Wohnwerts solle für die nächsten sechs Jahre in den bereits angespannten Immobilienmärkten ausgeschlossen werden. Weiterhin fordert die Partei in ihrem Antrag eine Verschärfung der bisher bundesweit geltenden Mietpreisbremse: Künftig sollen neue Verträge den Linken zufolge „maximal in Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete abgeschlossen werden dürfen“ – unberührt davon bleiben Neubauwohnungen.

Auch die SPD positioniert sich

Die SPD fordert ebenfalls, den Mietendeckel bundesweit durchzusetzen: „Die Aufgabe, Mieterinnen und Mieter wirklich wirksam vor ausufernden Mieten zu schützen, muss auf Bundesebene angegangen werden“, betont Bundesfamilienministerin und SPD-Vorsitzende, Franziska Giffey, gegenüber dem Fernsehsender RBB, wie die Tagesschau berichtet. Vor allem käme es der Politikerin zufolge darauf an, „dass Mieterschutzregeln in bundesgesetzlichen Regelungen auch so gemacht werden, dass sie greifen und wirklich wirksam sind.”

Auch SPD-Bundesvorsitzende Saskia Esken nimmt in einem Podcast vom Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) Stellung zu der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: „Wo die Mieten tatsächlich so explodieren, wie es in Berlin der Fall ist, muss auch die Möglichkeit geschaffen werden, dass man dort eingreift mit einem Deckel, einer Bremse“, erklärt sie der Haufe Online Redaktion zufolge im Podcast.

Frage nach der Rechtmäßigkeit eines bundesweiten Mietendeckels bleibt ungeklärt

Doch ob ein bundesweiter Mietendeckel überhaupt rechtens wäre, ist bislang noch nicht vollständig geklärt. Die Gesetzgebungskompetenz bezüglich eines Mietendeckels liegt gemäß der Kompetenzordnung des Grundgesetzes in jedem Fall beim Bund – einen bundesweiten Mietendeckel könnte also nur der Bundesgesetzgeber beschließen.
Doch müsste auch der Inhalt des Gesetzes rechtmäßig sein, was nach einem Rechtsgutachten des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW sehr fraglich sei. Wie die Haufe Redaktion berichtet, ist der ehemalige BVerfG-Präsident Hans-Jürgen Papier der Auffassung, dass ein Mietendeckel unverhältnismäßig in das Grundrecht auf Eigentum, das in Art. 14 des Grundgesetzes versichert wird, eingreife.

Auf der anderen Seite könnte eine Entscheidung des BVerfG 2019 der Haufe Redaktion zufolge Hinweise auf eine rechtliche Zulässigkeit des bundesweiten Mietendeckels geben. Denn wie das Bundesverfassungsgericht in seiner Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerde 2019 schreibt, würde eine Mietpreisbremse zwar in das Recht auf Eigentum eingreifen, der Eingriff sei jedoch aufgrund der damit verfolgten sozialpolitischen Ziele gerechtfertigt.

Ob und wann ein bundesweiter Mietendeckel vom Bund beschlossen wird, bleibt daher weiter unklar.

Bildquellen: Sven Hansche/Shutterstock.com