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Feststellungserklärung für Grundsteuerwerte: Darauf müssen Mieter und Eigentümer achten

Nach der Reform der Grundsteuer im Jahr 2019 gelten ab 2025 für rund 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neue Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuererhebung. Als Basis dienen neue Grundsteuerwerte, die seit dem 1. Januar 2022 erhoben werden.

In Deutschland muss jeder Grundstückseigentümer Grundsteuer zahlen. Die Höhe der Steuer wurde seit Jahrzehnten nicht mehr angepasst. Dies hat nun ein Ende. Wie Börse Online und der SWR berichten, wurden zum Jahresbeginn 2022 neue Grundsteuerwerte festgelegt – Stichtag war der 1. Januar 2022. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits vor vier Jahren die Anpassung der Grundsteuer gefordert. Als Grund nannte das Gericht die bereits komplett veralteten Werte. Die Anpassungen sollen dann ab dem Jahr 2025 gelten.

Orientierung der Bundesländer ist entscheidend

Doch nicht jeder Eigentümer von Liegenschaften muss sofort handeln und seine Daten zur Lage des Grundstücks, der Grundstücksfläche oder zum Bodenrichtwert heraussuchen. Dies hängt vom jeweiligen Bundesland ab. Wer in einem der elf Länder wohnt, die sich ganz oder größtenteils am Bundesmodell zur Erhebung der Grundsteuer orientieren, benötigt diese Daten laut Börse Online. Claudia Kalina Kerschbaum, Geschäftsführerin der Bundesteuerberaterkammer, betont gegenüber dem Informationsportal, dass es zwar nicht schaden könne, die notwendigen Unterlagen bereits zu Beginn des Jahres zu beschaffen, nach Angaben des Bundesfinanzministerium werde es jedoch voraussichtlich bis Ende März dauern, bis die Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung erfolgt. Dies soll durch öffentliche Bekanntmachung passieren. Torsten Labetzki, Steuerexperte beim Lobbyverband Zentraler Immobilien Ausschuss weist darauf hin, dass es noch nicht ganz klar sei, wie die Bekanntmachung erfolgen soll. Er rät deshalb den Steuerpflichtigen, “sich informiert zu halten“, so Börse Online.

31. Oktober ist Abgabefrist

Das Bundesfinanzministerium stellt die wichtigsten Informationen bereit. Nach aktuellem Stand läuft die Frist zur Abgabe bis zum 31. Oktober 2022. Zudem weist das Ministerium darauf hin, dass die Feststellungserklärungen in elektronischer Form ab dem 1. Juli 2022 über die Steuer-Onlineplattform Elster eingereicht werden können. Ob die Abgabe grundsätzlich in elektronischer Form zu erfolgen hat, ist nach Auffassung von Labetzki unklar. Kalina-Kerschbaum entgegnet, dass sowohl der postalische Weg als auch die elektronische Abgabe möglich sein sollen. Der 1. Januar 2022 ist ihren Informationen zufolge „lediglich der Stichtag, auf den der Grundsteuerwert aufgrund der in der Erklärung gemachten Angaben (nachträglich) festgestellt wird“.

Für die Steuerpflichtigen gilt der 31. Oktober 2022 auch dann als Abgabefrist, wenn diese ihren Steuerberater mit der Feststellung beauftragen. Da die Steuerpflichtigen oder ihre Steuerberater die Bewertung durch die Einreichung der Feststellungserklärung selbst vornehmen, sei ein Gutachter für die Neubewertung nach Auffassung von Kalina-Kerschbaum nicht notwendig. Ob der individuelle Steuerzahler ab 2025 stärker belastet wird oder nicht, ist letztendlich von der Höhe des Hebesatzes der jeweiligen Gemeinde abhängig.

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