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Immobilie mit letzter Rate abbezahlt – und nun?

Endlich ist das Eigenheim abbezahlt und ganz im eigenen Besitz. Was nun? Gibt es bestimmte Dinge zu beachten? Wie rentiert sich die Immobilie ab jetzt als Geldanlage?

Ist der Immobilienkredit abbezahlt, fällt oft eine große Last von den Schultern der Käufer – auch finanziell. Doch was nun? Um weiter einen Überblick zu behalten, sollte man direkt einen neuen Finanzplan aufzustellen.

Bewohnen, beleihen, vermieten oder eine neue Investition?

Wer ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung kauft, zahlt diese in der Regel jahrzehntelang ab und hat monatlich hohe Ausgaben für den Immobilienkredit. Ist die letzte Rate bezahlt, steht den Eigentümern monatlich oft deutlich mehr Geld frei zur Verfügung als noch zuvor. Deswegen sollte man spätestens, wenn das Ende der Ratenzahlungen naht, einen neuen Finanzplan aufstellen – das überschüssige Geld sollte nicht einfach auf dem Konto liegen bleiben oder gar ohne Finanzplan ausgegeben, sondern angelegt werden.

Möglich ist das in Form einer weiteren Immobilieninvestition, als Investition in Fonds oder Aktien, oder in einen Rentensparplan: Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt, doch ist es immer sinnvoll, sich vor der Anlage professionell beraten zu lassen. Das liegt daran, dass Finanzpläne sehr individuell sind und viele Faktoren – darunter weitere Rücklagen, das eigene Alter und das monatliche Einkommen – berücksichtigt werden müssen. Sich online zu informieren, kann dementsprechend ein erster Schritt sein, ist aber nicht ausreichend.

Ist eine Löschung der Grundschuld sinnvoll?

Im Rahmen dieser Überlegungen sollten sich Eigentümer auch überlegen, ob sie die Grundschuld im Grundbuch löschen lassen möchten oder nicht. Die Grundschuld wird bei Aufnahme eines Immobilienkredits von der Bank im Grundbuch eingetragen, sodass diese – für den Fall, dass die Kreditnehmer doch nicht zahlen können – eine Sicherheit haben. Ist die letzte Rate bezahlt, erhalten die Eigentümer von der Bank immer eine Bewilligung zur Löschung der Grundschuld. Damit können sie zum Notar gehen und die Grundschuld abschließend löschen lassen. Sinnvoll (aber nicht notwendig) ist das, wenn die Immobilie weiterverkauft werden soll, denn viele Käufer wünschen sich einen sauberen Grundbucheintrag.

Tatsächlich kann es aber für die Zukunftsplanung auch sinnvoll sein, die Grundschuld im Grundbuch stehen zu lassen, denn zunächst einmal kostet die Löschung der Grundschuld sowohl Notar- als auch Bearbeitungsgebühren beim Grundbuchamt. Diese Kosten können abhängig vom Wert der Immobilie stark in die Höhe schießen und als unnötige Ausgabe empfunden werden. Die Grundschuld stehen zu lassen, kann auch sinnvoll sein, wenn im Raum steht, zukünftig wieder einen größeren Kredit aufzunehmen – denn dann kann die Grundschuld als Sicherheit genutzt oder die Immobilie beliehen werden.

Bildquellen: fizkes/Shutterstock.com