Ist die Immobilienverrentung eine Möglichkeit zur Absicherung gegen Altersarmut?

Die Angst vor der Altersarmut ist ein allgegenwärtiges Thema in der deutschen Gesellschaft. Für viele Senioren ist deswegen die finanzielle Absicherung im Alter ein besonders wichtiges Belangen. Wenn die normale Rente für den Lebensunterhalt nicht mehr ausreicht, sind weitere Einkünfte vonnöten. Die Immobilienverrentung könnte in diesem Kontext an Relevanz gewinnen.

Laut einer Studie der Gesellschaft für Immobilienverrentung möchte der Großteil der Senioren in ihrer eigenen Immobilie bleiben und nicht mehr in eine andere Wohnung umziehen. Doch das Eigenheim stellt oftmals einen besonders werthaltigen Vermögensgegenstand dar, dessen Verkauf wichtige Einnahmen generieren kann. Die Immobilienverrentung ermöglicht es, die beiden Sachverhalte zu kombinieren.

Haus verkaufen und trotzdem wohnen bleiben

Bei der Immobilienverrentung verkaufen Senioren ihre Häuser günstig an Dritte und erhalten im Gegenzug eine lebenslange Zusicherung, im Haus bleiben zu dürfen. Der Kaufbetrag beläuft sich dabei etwa auf 40 bis 50 Prozent des Verkehrswerts und wird als Einmalzahlung oder als monatliche Rente ausgezahlt. Die Wohnrechtsvereinbarung kann grundlegend auf zwei Arten erfolgen. Entweder räumt der Käufer dem Verkäufer ein lebenslanges Wohnrecht ein oder die Vertragsparteien nutzen die Regelung des Nießbrauchs. Bei beiden Varianten ist es jedoch wichtig, dass sich der Pensionär das Wohnrecht nicht nur im notariellen Kaufvertrag, sondern auch im Grundbuch als Grundschuld eintragen lässt. Auf diese Weise ist er bei einem Eigentümerwechsel des Gebäudes abgesichert. Außerdem ist eine Rückfallklausel sinnvoll. Im Falle einer Insolvenz des Käufers erhält der Verkäufer die Immobilie wieder zurück.

Lebenslanges Wohnrecht vs. Nießbrauch

Im Zuge eines lebenslangen Wohnrechts wird den Senioren ein Verbleib in der Immobilie zugesichert. Der Wohnungsberechtigte muss allerdings per Gesetz die Kosten für Reparaturen, Instandhaltungen, Wärme und Strom tragen. Eine abweichende Regelung kann im Vertrag vereinbart werden. Kommt es zu dem Fall, dass die Senioren nicht mehr für sich selbst sorgen können und in ein Heim umziehen müssen, besitzt das Wohnrecht keinen weiteren Nutzen mehr für sie. Der Nießbrauch bietet hier einen entscheidenden Vorteil. Die Senioren werden zum wirtschaftlichen Eigentümer der Immobilie und dürfen, bei einem lebenslangen Übereinkommen, bis zu ihrem Tod den Nutzen aus der Wohnung ziehen. Somit ist es ihnen nach dem Umzug in ein Altenheim erlaubt, das Haus weiterzuvermieten und die entsprechenden Einnahmen zu behalten.

Für wen lohnt sich die Immobilienverrentung?

Eine Immobilienverrentung sollte sehr gut überlegt sein. Das Konzept lohnt sich für Senioren, die eine geringe Rente beziehen und ihr Haus nicht vererben möchten. Die Verkäufer erhalten zwar eine lebenslange Rente, die aber aufgrund des relativ niedrigen Kaufpreises nur sehr gering ausfällt. Als Alternative wäre es denkbar, das Haus selbst zum Verkehrswert zu veräußern und eine langfristige Mietvereinbarung mit dem Erwerber abzuschließen. Beide Möglichkeiten sind auf jeden Fall genau gegenzurechnen, um die finanziell lukrativere Variante zu finden.

 

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