Auflassungsvormerkung

Mit einer im Grundbuch eingetragenen Auflassungsvormerkung wird der Eigentümerwechsel angekündigt. Bei Einsicht in das Grundbuch ist aufgrund der Auflassungsvormerkung klar, dass es bald einen neuen Eigentümer gibt – der bisherige Eigentümer und baldige Alteigentümer kann keine Änderungen mehr vornehmen (z.B. Grundstücksbelastungen). Nach der Eintragung der Auflassungsvormerkung ins Grundbuch kann der Kaufpreis gezahlt werden.

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