Löschungsbewilligung

Nach der kompletten Rückzahlung eines Immobiliendarlehens kann der Darlehensnehmer von der Bank eine Löschungsbewilligung für die im Grundbuch eingetragene Grundschuld verlangen. Erst mit diesem Papier ist der Immobilieneigentümer in der Lage, die eingetragene Grundschuld löschen zu lassen. Für die Löschung der Grundschuld muss ein Notar beauftragt werden, der die nötigen Unterlagen an das Grundbuchamt sendet. Da Grundbucheintragungen und Löschungen Geld kosten, könnte der Immobilieneigentümer auch überlegen, ob die Grundschuld nicht weiterhin im Grundbuch stehen bleiben soll, um sich bei späteren Kreditaufnahmen (z.B. Kauf einer weiteren Immobilie) die Kosten für die Grundbucheintragung zu ersparen. Die Weiternutzung einer bereits eingetragenen Grundschuld ist jedoch möglicherweise mit Risiken verbunden, welche auf jeden Fall vor solch einem Schritt durchdacht werden sollten.

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