Suchmakler

Im Gegensatz zu einem „normalen“ Immobilienmakler bzw. Objektmakler, der Immobilien im Vermittlungsbestand hat, konzentriert sich der Suchmakler allein auf das Suchen und Finden von Immobilien. Populär wurde das neue Geschäftskonzept des Suchmaklers mit der Einführung des Bestellerprinzips in der Bundesrepublik Deutschland. Demnach muss derjenige den Makler bezahlen, der ihn beauftragt hat. Viele Vermieter müssten demnach die Maklerprovision übernehmen, wenn sie für ihre leerstehenden Wohnungen einen Mieter suchen. Um die Maklergebühren zu sparen, könnten sie sich selbst auf die Suche nach Mietern machen und die Makler würden Geschäft verlieren. Als Suchmakler ohne eigenen Bestand könnten Makler dennoch profitieren. Werden sie von einem Kunden beauftragt eine Wohnung zu suchen, so muss der Mietinteressent die Provision zahlen. Der Suchmakler sucht die passende Immobilie beispielsweise durch Nachfragen bei Wohnungsunternehmen, Hausverwaltungen, großen Immobilieninvestoren oder Bestandsmaklern und erspart dem Kunden die eigene und meist aufwendige Selbstsuche. Gerade eine Kooperation von Such- und Bestandsmaklern scheint ein gutes Geschäft, da beide eine Provision erhalten – der Suchmakler vom Suchenden und der Bestandsmakler vom Vermieter. Auch gibt es seit längerem spezialisierte Suchmakler für den Immobilienkauf. Auch hier können sich die Kunden mit Beauftragung eines Suchmaklers zurücklehnen und bekommen schnell passende Angebote präsentiert. Der Vorteil für den Kunden bei Beauftragung eines Suchmaklers dabei: Der Suchmakler kann beispielsweise mit einer Reihe an Bestandsmaklern kooperieren und kann somit mehr potentielle Immobilien herauspicken.

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