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Makler-Provision: Wohnungskäufer sparen ab 2021 viele Tausend Euro

Ab 2021 müssen Privatpersonen beim Kauf einer Immobilie maximal die Hälfte der anfallenden Maklergebühren zahlen, wie der Bundesrat jüngst beschlossen hat.

Für Immobilienkäufer wird es ab dem kommenden Jahr deutlich günstiger, denn ab 2021 müssen die Kosten für den Makler nicht mehr allein vom Käufer der Immobilie getragen werden. Dazu hat der Bundestag am 14. Mai einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt.

Maklerkosten werden aufgeteilt

Das Gesetz sieht vor, dass die Kosten künftig zu mindestens 50 Prozent vom Immobilienverkäufer getragen werden müssen, wenn dieser den Makler beauftragt hat. Mit dieser neuen Regelung schafft der Gesetzgeber eine bundeseinheitliche Regelung, denn bis jetzt hatten viele Bundesländer hierfür eigene Vorgaben, die es zu beachten galt.

Die neue Regelung, die spätestens Anfang 2021 in Kraft treten soll, besagt außerdem, dass der Käufer die übrigen 50 Prozent erst begleichen muss, wenn der Verkäufer seinen Anteil nachweislich beglichen hat. Die bisherige Regelung war, dass Käufer generell die Maklerprovision bezahlen mussten, auch wenn der Makler vom Verkäufer beauftragt wurde. Dieser Praxis will die Bundesregierung nun mit einem Gesetz einen Riegel vorschieben.

Laut Berechnungen von Interhyp würden sich Käufer in Berlin rund 3,5 Prozent des Kaufpreises sparen. „Bei einem durchschnittlichen Kaufpreis von rund 400.000 Euro in Berlin machen 3,5 Prozent weniger über 14.000 Euro mehr in der Kasse der Immobilienkäufer aus“, wie Mirjam Mohr, Vorständin des Privatkundengeschäfts der Interhyp, vorrechnet.

Allerdings gelten diese Änderungen lediglich für Verbraucher. Wer hingegen im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit eine Immobilie erwerben will, kann die Maklerkosten weiterhin anders vereinbaren.

Es gibt auch kritische Stimmen

Für den Immobilienverband Deutschland (IVD) ist die neue Regelung überflüssig. „Jede Immobilientransaktion ist einzigartig und erfordert Flexibilität – auch bei der Honorierung des Maklers“, gibt IVD-Präsident Michael Schick zu bedenken. Seiner Ansicht nach geht diese Flexibilität nun verloren.

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Die Bundesregierung sieht in dieser Änderung hingegen einen Fortschritt. Laut BR24 sagte der rechtspolitische Sprecher der CSU im Bundestag Volker Ullrich dazu Folgendes: „Weil der Verkäufer jetzt einen fairen Anteil übernehmen muss, hat er einen echten Anreiz, über die Höhe der Maklerkosten zu verhandeln.“

Bildquellen: fizkes/Shutterstock.com