Mallorca: Kräftige Anhebung der Grundsteuer für Wohnräume
Die spanische Zentralregierung erlaubt den Kommunen auf Mallorca und den Schwesterinseln, die Grundsteuer für leerstehende Häuser und Wohnungen anzuheben. Folgendes erhofft sich die Regierung dadurch.
Hohe Preise und Wohnungsknappheit
Mallorca kämpft noch immer mit hohen Preisen bei Mietobjekten. Die Bemühungen der Regierung, mit Hilfe von Vermietungsverboten in Mehrfamilienhäusern die Anzahl der Langzeit-Mietwohnungen zu erhöhen, scheinen bis dato erfolglos zu sein. Wie der aktuelle Mietspiegel zeigt, liegt die durchschnittliche Miete pro Quadratmeter 2018 bei 12,70 Euro. Im Vergleich zu den letzten zwei Jahren ist diese jedoch um 1,10 Euro gefallen. Experten sprechen aktuell von zehntausenden leerstehenden Wohnungen und Häusern auf Mallorca und den Schwesterinseln. Die Gründe für leerstehende Wohnungen können nur in der Scheu vor einer Langzeitvermietung der Eigentümer gefunden werden, oder in den Versuchen, die Rentabilität von Verkäufen durch abwartendes Verhalten zu steigern. Die Leidtragenden hierbei sind vor allem die einheimischen Bewohner. Protestaktionen gegen die Ferienvermietung im Zentrum von Palma de Mallorca gehören mittlerweile zur Normalität. Jedoch macht Not bekanntermaßen erfinderisch. So vermietet ein Mann seit 2018 seinen Wohnwagen für knapp 230 Euro in Palma de Mallorca. In Anbetracht der durchschnittlichen Mietpreise von Einfamilienhäusern im Umland von Palma von knapp 1.300 Euro, handelt es sich dabei um ein Schnäppchen.
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Gegenmaßnahme Grundsteuer
Die spanische Zentralregierung in Madrid erlaubt nun eine Anhebung der Grundsteuer bei leerstehenden Wohnräumen. Dabei ist eine Erhöhung um bis zu satte 50 Prozent möglich. Dadurch sollen dem Markt bis dato leerstehende Immobilien zugeführt werden, was letztendlich zu sinkenden Mietpreisen führen soll. Als erste autonome Region haben die Balearen solch ein Gesetz verabschiedet. Die Zentralregierung schreibt hierbei eine juristische Definition dessen vor, was unter einer leerstehenden Wohnung zu verstehen ist. Laut der “Ley de vivienda” versteht man unter einer leerstehenden Immobilie, einen seit mehr als zwei Jahren ohne triftigen Grund leerstehenden Wohnraum. Es gibt einige Ausnahmen, die einen Leerstand rechtfertigen – wenn es sich um einen Zweitwohnsitz handelt oder der Besitzer aus beruflichen Gründen fortziehen musste. Ebenfalls können Leerstände gerechtfertigt werden, wenn die Immobilie aktuell Teil eines Rechtsstreits ist oder die Wohnung gar illegal besetzt ist. Die Anhebung der Grundsteuer bei Leerstand kann dazu beitragen, der Wohnungsknappheit im Rahmen bezahlbarer Wohnräume Einhalt zu gebieten. So kann auch die Anzahl von Hausbesitzern eingedämmt werden, die auf Mallorca und den Schwesterinseln zu einem immer größeren Problem werden.
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