Massive Kritik an Grundsteuererklärung: Bund der Steuerzahler will gerichtlich gegen Grundsteuerreform vorgehen

Um die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuern zu aktualisieren, die sich oftmals an jahrzehntealten und inkorrekten Daten orientieren, mussten Immobilienbesitzer bis zum 31. Januar eine Grundsteuererklärung abgeben.

In Bayern wurde die Frist gar zuletzt auf den 30.04.2023 ausgeweitet. Die Frist wurde dabei bereits zuvor um drei Monate verlängert – zahlreiche Forderungen nach einer erneuten Fristverlängerung wurden vom Bundesfinanzministerium abgelehnt.  Die hitzige Debatte rund um die deutsche Grundrechtssteuerreform ist mit dem Ende der Frist aber noch längst nicht vorbei.

Nur gut zwei Drittel gaben Grundsteuererklärung ab

Eine große Anzahl der Hausbesitzer ist offenbar mit den hohen bürokratischen Anforderungen überfordert, viele kritisieren die Umständlichkeit der Erklärung. Auch bei Politikern und Verbänden stößt die Maßnahme auf Unverständnis. Bis zwei Tag vor der Abgabefrist haben nach Informationen des Bundesfinanzministerium erst gut 68 Prozent der Haus- und Wohnungsbesitzer ihre Erklärung abgegeben, davon 59,77 Prozent auf dem digitalen Weg und 9,09 Prozent per Papierdruck. Den Immobilieneigentümern, die keine Grundsteuererklärung abgegeben haben, drohen Zwangsgelder. Letztendlich werde dann das Finanzamt die Bemessungsgrundlage festlegen – aber „eine Schätzung des Finanzamts ist bisher noch nie vorteilhaft für Steuerzahler gewesen“, betonte Jörg Leine, Steuerexperte bei Finanztip, dem Tagesspiegel zufolge. Sie bedeute „mehr Grundsteuer als nötig, und das für viele Jahre“. Die neue Grundsteuer-Berechnung soll von 2025 an gelten.

Oppositionspolitiker äußern Kritik

Die Grundsteuerreform sei äußerst kompliziert, intransparent und ungerecht, monieren viele Kritiker aus ganz verschiedenen politischen Spektren. Viele Politiker aus der Opposition machen ihrem Ärger über die Reformen durch die Bundesregierung Luft. So forderte unter anderem Unions-Fraktionsvize Ulrich Lange (CSU) laut Bild-Zeitung: „Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung muss verlängert werden. […] Auch kann es nicht sein, dass Bürger und Betriebe gegängelt werden, der Bund aber für die eigenen Liegenschaften mit September eine Extrawurst bekommt“. Tatsächlich räumte das Finanzministerium ein, dass es für die Immobilien des Bundes erst gegen Ende September 2023 alle Erklärungen abgegeben haben wird.

Auch von der Linkspartei kamen kritische Stimmen. Anke Domscheid-Berg fand im ZDF-Interview scharfe Worte: „Ich glaube, es ist eine Mischung aus allgemeiner Inkompetenz im ganzen Kabinett als auch insbesondere ein absolutes Desinteresse für alles Digitale beim Kanzler Scholz.“ Vielmehr hätte das Finanzministerium einen Datenaustausch ermöglichen sollen, was dafür gesorgt hätte, dass Bürger nicht all die Daten angeben müssten, die sowieso bereits bekannt seien. Dies hätte den Arbeitsaufwand sowohl für die Bürger als auch für die Finanzämter deutlich reduziert und mehr Leute zur Abgabe einer Grundrechtssteuerklärung gebracht, so Domscheid-Berg.

Bund der deutschen Steuerzahler will vor das Bundesgericht ziehen

Nicht nur von der Politik, sondern auch vom einflussreichen Bund der deutschen Steuerzahler (BdSt) hagelte es Kritik. Dessen Präsident Reiner Holznagel zeigte sich davon überzeugt, dass die neue Steuerreglung nicht funktioniere, inhärent ungerecht sei und merkliche Mehrbelastungen verursache. „Deshalb werden wir die neue Grundsteuer in fast allen Bundesländern bis vors Bundesverfassungsgericht bringen“, kündigte Holznagel im FOCUS-Interview an. Mit der umständlichen Grundsteuerreform seien die deutschen Finanzämter jahrelang beschäftigt, was große Steuersummen verschlinge. Unterstützung erhält der BdSt dabei vom Immobilieneigentümer-Verband „Haus und Grund“. Dessen Präsident Kai Warnecke stimmt der Kritik zu und bemängelt, dass diese schwerfällige Reform Immobilieneigentümer viel Zeit koste: „Die Grundsteuer ist viel zu kompliziert, intransparent und ungerecht.“ Aus diesem Grund werde der Verband gerichtlich gegen die Reform angehen und visiert dabei ebenfalls das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an.

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