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Mieter und Vermieter aufgepasst: Das passiert im Zuge des Mietspiegelreformgesetzes

Das neue Mietspiegelreformgesetz verpflichtet alle deutschen Städte ab 50.000 Einwohnern zur Erstellung eines Mietspiegels. Zum 01. Juli 2022 tritt die Reform in Kraft.


Hohe Mietpreise sind für viele Menschen eine große Belastung. Aus einer im Juni veröffentlichten Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung geht hervor, dass fast jeder Zweite der rund 8,4 Millionen Haushalte mit einer Mietwohnung in einer deutschen Großstadt mehr als 30 Prozent seines Nettoeinkommens für Miete ausgibt. Das nun vom Bundestag beschlossene Mietspiegelreformgesetz soll hier Abhilfe in Form von mehr Transparenz schaffen. Doch was ändert sich für Mieter und Vermieter bald im Detail?

Die Inhalte der Mietspiegelreform

Beim Mietspiegel handelt es sich um eine Datensammlung, die Mietpreise von ähnlich ausgestatteten Immobilien einer bestimmten Lage auflistet und eine Berechnungsgrundlage bildet. So kann überprüft werden, ob eine Mieterhöhung berechtigt ist oder nicht. Nach Berichten des “Handelsblatts” soll das Mietspiegelreformgesetz zum 01. Juli 2022 in Kraft treten. „Die Pflicht für alle Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern zukünftig einen Mietspiegel erstellen zu müssen, entspricht einer langjährigen Forderung des Deutschen Mieterbundes. Wir freuen uns sehr, dass unsere Forderung nun Gesetz wird“, so der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, in einer Pressemitteilung.

Eine weitere Neuigkeit, die das Reformgesetz mit sich bringt, ist die Angabepflicht. So seien laut Handelsblatt Mieter und Vermieter künftig verpflichtet, wenn sie für eine Stichprobe per Zufallsprinzip ausgewählt wurden, Angaben zur Größe der Wohnung, zum Mietpreis und anderen Einzelheiten zu machen. Dort, wo ein qualifizierter Mietenspiegel erstellt wird, soll bei einer unvollständigen oder fehlenden Antwort sogar ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro fällig werden. So können die Ersteller des Mietspiegels sich künftig weiterhin entscheiden, ob ein einfacher oder qualifizierter Mietspiegel angewendet werden soll. Qualifiziert bedeutet hier, dass der Mietspiegel auf einer repräsentativen Stichprobe beruhen müsse und wissenschaftlichen Grundsätzen standhalten sollte. Städte, die bisher noch keinen Mietspiegel eingeführt haben, hätten bis zum 1. Januar 2024 Zeit, dies nachzuholen. Der einfache Mietspiegel, mit einer Übergangsfrist bis zum 01. Januar 2023, muss lediglich dokumentieren, wie die Zahlen zustande kamen.

Details müssen noch geklärt werden

Nach Berichten des Handelsblatts könne es besonders in Städten, die bisher noch keinen Mietspiegel haben, nach Inkrafttreten der Reform häufiger dazu kommen, dass die Mietpreisbremse gezogen wird. Hier wäre dann erstmals eine qualifizierte Datenbasis über die Entwicklung der Mieten vorhanden. Wie die genauen Details und Inhalte zum Mietenspiegel aussehen, muss allerdings noch in einer Mietspiegel-Verordnung geklärt werden. Mahnende Worte kamen hingegen vom Präsidenten des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, Axel Gedaschko. “Der Mietspiegel darf nicht immer stärker als politisches Steuerungsinstrument genutzt werden, denn so geht die notwendige Rechtssicherheit verloren und der Rechtsfrieden zwischen Vermietern und Mietern steht auf dem Spiel”, so Gedaschko in einer Pressemitteilung.

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