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Neuerungen und Gesetze: Was sich 2020 für Mieter und Eigentümer ändert

In diesem Jahr gibt es einige Neuerungen und Änderungen, die Mieter und Eigentümer von Immobilien betreffen.

Neben der Erhöhung des Wohngelds kommt beispielsweise der Mietendeckel in Berlin, und das Baukindergeld läuft zum Jahresende aus. Dafür kann die energetische Sanierung zu einem großen Teil von der Steuer abgesetzt werden. Was es für Mieter und Eigentümer zu beachten gibt.

Mietendeckel in Berlin

Lang und breit wurde er im vergangenen Jahr diskutiert: der Mietendeckel. 2020 wird es vermutlich so weit sein. Zwar muss unter anderem noch das Berliner Abgeordnetenhaus zustimmen, doch mit großer Wahrscheinlichkeit wird der Mietendeckel in Berlin dann eingeführt. Konkret betrifft er dann alle Berliner Immobilien, die vor 2014 gebaut wurden. Die entsprechenden Mieten werden fünf Jahre lang auf dem Mietstand von 2019 eingefroren und Vermieter dürfen erst ab 2022 einen jährlichen Inflationsausgleich vornehmen – wenn die verlangte Miete bestimmte Obergrenzen, die unter anderem durch die Ausstattung bestimmt werden, nicht überschreitet.

Wohngeld wird erhöht

Eine weitere Änderung, von der einige Mieter profitieren dürften, ist die Erhöhung des Wohngeldes. Der Staat unterstützt Geringverdiener mit einem Zuschuss bei den Mietkosten. Bisher zahlte er einem bedürftigen Zwei-Personen-Haushalt durchschnittlich 145 Euro im Monat als Unterstützung zur Miete. Seit 2020 sind die Sätze deutlich gestiegen: 190 Euro soll ein bedürftiger Zwei-Personen-Haushalt nun im Schnitt als Unterstützung bekommen. Insgesamt stellt der Bund in diesem Jahr 1,2 Milliarden Euro für die Mietkostenunterstützung bereit, die gut 660.000 Haushalten – vor allem Familien und Rentnern – zugutekommen soll.

Förderung der energetischen Sanierung

Im Rahmen des Klimapakets können Eigentümer, die ihre Immobilien energetisch sanieren lassen, einige der Kosten ab 2020 steuerlich geltend machen. 20 Prozent der Kosten können verteilt auf drei Jahre von der Steuer abgesetzt werden – maximal aber ein Betrag von 40.000 Euro. Die Förderung läuft seit diesem Jahr bis Ende 2029. Allerdings gibt es dabei einige Vorgaben zu beachten: Unter anderem muss der Eigentümer die Immobilie selbst nutzen und sie muss bei Durchführung der Sanierung mindestens zehn Jahre alt sein. Gefördert werden Maßnahmen wie beispielsweise die Wärmedämmung von Wänden oder Dachflächen oder der Austausch von Fenstern, Außentüren oder der Heizungsanlage. Ein Grund für diesen Schritt: Laut Daten des Instituts der deutschen Wirtschaft sind 40 Prozent der Gebäude in Deutschland älter als 40 Jahre. Damit wurden sie noch vor der ersten Wärmeschutzverordnung gebaut und sind energietechnisch nicht gerade auf dem neuesten Stand.

Maklerkosten: Bestellerprinzip wird durchgesetzt

Immobilienkäufern wird eine finanzielle Last genommen: Ab 2020 soll das Bestellerprinzip bei den Maklerkosten gelten. Der Immobilienverband Deutschland rechnet damit, dass das Gesetz ab März 2020 in Kraft treten wird. Konkret geht es darum, dass es bisher keine bundesweit einheitliche Regelung bezüglich der Maklerkosten gibt. So muss beispielsweise in Berlin der Käufer die Maklerkosten in gesamter Höhe tragen und mehr als sieben Prozent des Kaufpreises an einen Dienstleister bezahlen, den er meist gar nicht selbst beauftragt hat. In München dagegen sind die Maklerkosten bereits recht fair aufgeteilt: Hier tragen Käufer und Verkäufer ungefähr denselben Anteil der Kosten. Nun soll ein Gesetz die Bezahlung des Maklerhonorars bundesweit festlegen: So soll der Käufer maximal den gleichen Anteil der Maklerkosten zahlen müssen wie der Verkäufer. Nach dem Prinzip „wer bestellt, der zahlt“ kann der Verkäufer das Maklerhonorar dann nicht mehr komplett an den Käufer auslagern.

Baukindergeld läuft zum Jahresende aus

Wer von der besonderen Familienförderung bei Neubauten, dem Baukindergeld, profitieren will, sollte die zeitliche Deadline im Blick haben. Denn zum Jahresende läuft das Baukindergeld aus. Wer davon noch profitieren möchte, muss bis zum 31.12.2020 eine Baugenehmigung oder einen unterschriebenen Kaufvertrag einreichen. Das Baukindergeld ist eine staatliche Förderung, die Familien dabei unterstützen soll, zu bauen. Pro Jahr und Kind gibt es maximal 1.200 Euro Zuschuss, der über höchstens zehn Jahre gezahlt wird.

Share Deals werden erschwert

Für findige Immobilienkäufer, die mit sogenannten „Share Deals“ arbeiten, dürfte es ab diesem Jahr schwieriger werden. Bundesfinanzminister Olaf Scholz möchte die Gesetze bei sogenannten Share Deals nämlich ändern. Bisher läuft ein Share Deal wie folgt ab: Ein Immobilienkäufer kauft nicht die Immobilie selbst, sondern nur Anteile an der Firma, die die Immobilie besitzt. Besitzt er bis zu 95 Prozent der Immobilie, gilt er zwar als Eigentümer, muss aber keine Grunderwerbssteuer zahlen. Nach einem Zeitraum von fünf Jahren kann er dann die restlichen Anteile erwerben – ohne Grunderwerbssteuer zu zahlen. Durch dieses Prinzip verpasst der Staat Millionen an Steuereinnahmen. Die Reform von Olaf Scholz sieht vor, den Anteil, bis zu dem man keine Grunderwerbssteuer zahlen muss, auf 90 Prozent zu senken und die Wartezeit bis zum Erwerb der restlichen Anteile auf zehn Jahre zu erhöhen. Damit erhofft er sich, dass Investoren die Immobilie eher direkt kaufen und die Grunderwerbssteuer zahlen, um frei darüber verfügen zu können.

Bildquellen: ATK WORK/Shutterstock.com