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NYC-Kommission: New Yorks Superreiche müssen mit deutlich höherer Grundsteuer rechnen

Die New Yorker Kommission veröffentlichte einen Bericht für eine mögliche Grundsteuerreform. Sollte der Plan bewilligt werden, könnten reiche Immobilieneigentümer zukünftig mehr zahlen müssen.

Darum könnte die Steuer für die Reichen in NYC teurer werden

New York City möchte aufgrund lang zurückreichender Ungleichheiten, sein Grundsteuergesetz überholen. Dabei soll es keineswegs darum gehen, die Grundsteuern zu erhöhen, damit die Stadt mehr Geld einnimmt. Stattdessen gehe es wohl nur um eine Umverteilung, Wohlhabendere müssten in Zukunft mehr bezahlen als weniger gut Betuchte, so Forbes. Der New York Times zufolge könnte sich die vorgeschlagene Grundsteuerreform dementsprechend auf rund 90 Prozent der Immobilienbesitzer der Stadt auswirken.

Das sieht der vorläufige Bericht vor – eine neue Wohnklasse soll kommen

Am 31. Januar 2020 veröffentlichte die Beratende Kommission des Bürgermeisters von New York City einen vorläufigen Bericht zur Grundsteuerreform. Im Rahmen des Berichts spricht die Kommission zehn erste Empfehlungen für die Änderungen des New Yorker Grundsteuergesetzes aus.

Eine der größten Veränderungen für Steuerreformen könnte der erste Vorschlag der Kommission bringen. So sollen Wohnhäuser, Eigentumswohnungen und Mietshäuser mit bis zu zehn Einheiten sowie Ein- bis Dreifamilienhäuser einer neuen Wohnklasse zugeordnet werden, der Wohnklasse 71. Daraus resultiert, dass Genossenschafts- und Eigentumswohnungen sowie die genannten Familienhäuser gleich besteuert werden würden. Damit soll einer Schwachstelle des alten Systems entgegengewirkt werden, einige Genossenschafts- und Eigentumswohnungen wurden beziehungsweise werden zu gering bewertet und dadurch auch weniger besteuert. Gerade sehr große Eigentumswohnungen müssten mit der Reform deutlich höher besteuert werden.

Neue Bewertungsgrundlagen und die Abschaffung der Wertsteigerungsobergrenze

Das hängt auch mit dem zweiten Punkt zusammen. Dort schlägt die Kommission neue Bewertungsgrundlagen für die Wohnklasse 71 vor, da bei denselben Immobilientypen unterschiedliche Bewertungsgrundlagen bestanden, Genossenschafts- und andere Eigentumswohnungen wurden teilweise als Mietwohnungen gewertet. In der Reform soll nun eine verkaufsbasierte Methode für die Bewertung der Immobilien genutzt werden. Der dritte Kommissionsvorschlag knüpft daran an und besagt, dass jede Immobilie der Wohnklasse 71 zum vollen Marktpreis bewertet werden soll. Damit würde sich das Grundsteuersystem an das von beispielsweise Los Angeles oder Palm Beach angleichen und die Grundsteuer für Immobilien mit hohen Marktpreisen steigen.

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Weiter soll die geschätzte Wertsteigerungsobergrenze abgeschafft werden. Die Bewertungsobergrenze sah nämlich vor, dass rapide Wertsteigerungen von Häusern zugunsten einer geringeren Steuerlast des Steuerzahlers effektiv geringer eingetragen wurden, als sie in Wirklichkeit waren. Dadurch musste der Eigentümer weniger bezahlen. Das soll nun abgeschafft werden: Hat ein Superreicher also vor einigen Jahren eine Wohnimmobilie für 200.000 US-Dollar gekauft und versteuert, muss er sein Eigentum zum vollen derzeitigen Marktpreis von vier Millionen US-Dollar versteuern. Die Marktveränderungen sollen über fünf Jahre hinweg schrittweise eingeführt werden.

Einkommensschwache Haushalte werden geschützt

Die gute Nachricht des neuen Steuerplans ist, dass einkommensschwächere Haushalte geschützt werden. Und es gäbe auch ein Trostpflaster für New Yorks Millionäre. Für bereits bestehende Eigentümer soll der neue Plan schrittweise angepasst werden, nur für Neu-Käufer würde er sofort Inkrafttreten. Ob die Steuerreform wirklich kommen wird, ist ungewiss. Immerhin müsste es laut der New York Times vom New Yorker Gouverneur, dem Bürgermeister, dem Stadtrat und der stattlichen Legislative durchgewunken werden.

Bildquellen: cocozero / Shutterstock.com