,

Profitieren Mieter tatsächlich von der Einführung des Bestellerprinzips?

Viele Jahre mussten Mieter die Vermittlungsprovision für eine Wohnung oder ein Haus an den Makler selbst zahlen. Seit der Einführung eines neuen Gesetzes vor rund drei Jahren hat sich hier aber einiges getan.

„Wer bestellt, zahlt“

Lange Zeit war es üblich, dass der Mieter die Maklercourtage bei Anmietung neuen Wohnraumes übernimmt – auch, wenn eigentlich der Vermieter den Makler beauftragt hatte. Dabei betrug die Courtage in der Regel das 2,38-fache der Kaltmiete.

Seit dem 1. Juni 2015 gibt es allerdings ein neues Gesetz, das Bestellerprinzip. Seit etwas mehr als drei Jahren gilt also: Derjenige, der den Makler beauftragt, muss auch dessen Provision übernehmen. Zu Beginn der Einführung dieser neuen Regel gab es viele Skeptiker, erinnert sich Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund: „Insbesondere als das Bestellerprinzip neu eingeführt wurde, gab es sicherlich verschiedene Versuche, dieses Bestellerprinzip zu unterlaufen.“

„Mieter mögen vielleicht glauben, dass sie durch den Wegfall der Maklercourtage Geld sparen. Tatsächlich wird der Vermieter aber versuchen, von Anfang an die Miete höher anzusetzen, um die Ausgaben für die Provision wieder hereinzubekommen“, befürchtete beispielsweise Sven Keussen, Vorstandsmitglied im Immobilienverband Deutschland Süd.

Positive Entwicklungen für Mieter

Ropertzs Fazit nach drei Jahren fällt nun aber durchaus positiv aus: „Das Gesetz hat sich bewährt, weil es klar formuliert ist und keine Ausnahmen wie bei der Mietpreisbremse zulässt“. Und auch Missbrauchsfälle gebe es wenige. „Die Grundregel lautet: Wer bestellt, zahlt. Und das funktioniert in 95,99 Prozent aller Fälle“, berichtet Ropertz.

Laut Informationen der Bundesregierung sparen Mieter seit Inkrafttreten des Bestellerprinzips hochgerechnet rund 500 Millionen Euro im Jahr ein. Einen richtigen Nachweis gebe es dafür allerdings nicht. Doch auch Immobilienexperte Michael Voigtländer vom Institut der Deutschen Wirtschaft zeigt sich überzeugt: „Die Einführung des Bestellerprinzips hat die Mieterhaushalte entlastet.“

Zum Nachteil von Maklern

Während Mieter sich über die positiven Entwicklungen freuen, schauen Makler inzwischen häufig in die Röhre. Denn viele Vermieter schalten aufgrund der Mehrkosten erst gar keinen Makler mehr ein. „Im Großen und Ganzen sind die Vermietungen über Makler zurückgegangen“, merkt Voigtländer an.

Diese Entwicklung konnte auch Jan Hebecker, Leiter des Bereichs Märkte und Daten bei Immobilienscout, nachvollziehen – die Zahlen seien tatsächlich zurückgegangen. „Wir haben festgestellt, dass zuerst die Inserate der Makler zurück und in der Folge dann die Inserate der Privatinserenten hochgegangen sind“, berichtet Hebecker. So seien auch die Umsätze aus der Vermittlung von Mietobjekten um rund 20 Prozent eingebrochen, wie der Immobilienverband IVD herausfand. Mehr Wohnungen gingen nun unter der Hand weg, beispielsweise an Freunde oder Familie. Außenstehende hätten dadurch weniger Chancen, schnell die passende Wohnung zu finden.

Dennoch: „Das Geschäft hat sich professionalisiert. Wer versucht hat, sich nebenbei als Vermietungsmakler etwas dazuzuverdienen, ist jetzt weg vom Markt. Und das ist auch gut so“, hält Keussen zusammenfassend fest.

 

Bildquellen: I Wei Huang / Shutterstock.com