Städte fordern: Zwangsmaßnahmen gegen Wohnungsnot

Die Initiative “Münchner Aufruf für eine andere Bodenpolitik” fordert die Politik auf, das bestehende Boden-, Planungs- und Steuerrecht zu ändern, um der Wohnungsnot entgegenzuwirken und die Kommunen zu entlasten.

Bezahlbarer Wohnraum dringend notwendig

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Koalitionsverhandlungen zwischen der CDU, CSU und SPD in der letzten Wahlperiode und einer beschlossenen Mietpreisbremse schienen die Mieter endlich frei aufatmen zu können. Doch die Lage scheint sich weiterhin zuzuspitzen. Laut dem Online-Statistik-Portal “statista” hat der Wohnungsmietenindex aktuell einen Wert von 111,5 im Juli 2018 – ausgehend von einem Richtwert mit 100 Indexpunkten aus 2010. Mangelnde Informationsrechte für Mieter machten es dem Beschluss unmöglich, richtig zu greifen.

Die Initiative “Münchner Aufruf für eine andere Bodenpolitik” fordert Änderungen der bestehenden Boden-, Planungs- und Steuerrechte, um eine Entlastung der Kommunen zu gewährleisten und der Wohnungsnot entgegenzuwirken. Ein Vorschlag ist eine Steuer auf Wertsteigerungen von Grundstücken. Diese könne laut den Experten des Münchner Bündnisses einen Teil zur Finanzierung der Stadtentwicklung beitragen und nebenbei auch preisdämpfende Wirkungen entfalten. Zudem wird eine Aufhebung der Steuerfreiheit für Verkäufer privater Grundstücke nach zehn Jahren vorgeschlagen. Zu den Unterstützern zählen neben Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter mehr als 60 weitere Persönlichkeiten aus den Städten, Verbänden und der Wissenschaft.

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Verschärfung der Mietpreisbremse auf dem Weg

Einen Schritt in die richtige Richtung scheint seit Mittwoch dem 05.09.2018 eingeschlagen worden zu sein. Das Bundeskabinett hat neue Rechte für Mieter und schärfere Regeln für Vermieter auf den Weg gebracht.

Der Gesetzesentwurf der Justizministerin Katarina Barley (SPD) sieht vor allem Nachbesserungen zum Mieterschutz vor. Vermieter, die mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Miete verlangen, müssen eine Begründung für eine solche Ausnahme vorlegen. Falls der Vormieter jedoch schon mehr als ortsüblich bezahlt hat, oder der Bau nach dem 1. Oktober 2014 errichtet wurde, sind Mieterhöhungen als Ausnahme möglich. Das “Herausmodernisieren”, damit sind bauliche Veränderungen gemeint, die zu nicht notwendigen Belastungen des Mieters führen und im Kern versuchen, den Mieter aus der Wohnung zu kriegen, kann nach dem Gesetz eine Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro nach sich ziehen. Weiterhin können eine Kappungsgrenze von drei Euro Mieterhöhung pro Quadratmeter und das Umlegen von nur noch acht statt elf Prozent der Modernisierungskosten auf den Mieter nun vom Bundestag diskutiert, geändert oder beschlossen werden.

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