Urteil des Berliner Landgerichts: Mietpreisbremse ist verfassungswidrig

Mit der Mietpreisbremse sollten unkontrollierte Mieterhöhungen eingedämmt werden. Doch nun hat das Berliner Landgericht das Gesetz als verfassungswidrig eingestuft, da es eine ungleiche Behandlung der Vermieter begünstige.

Warum sollten Vermieter in München mehr von ihren Eigentumsbewohnern verlangen dürfen als in Berlin? Mit dieser Frage haben sich die Richter des Berliner Landgerichts beschäftigt und sind zu dem Schluss gekommen, dass die seit 2015 geltende Mietpreisbremse eine ungleiche Behandlung der Bürger darstelle und damit gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz in Artikel 3 verstoße.

Die Mietpreisbremse – gerecht oder ungerecht?

Mit der Mietpreisbremse sollten überhöhte Mietforderungen gedeckelt werden, um eine gerechtere Behandlung der Mieter zu sichern. Die zu hohen Mietpreise würden viele Menschen mit niedrigem Einkommen an den Rand der Armutsgrenze treiben, so der Mietervertreter Reiner Wild. Aus diesem Grund führte man 2015 in vielen Städten und Gemeinden einen Mietspiegel ein, der den ortsüblichen Kosten angepasst wurde und um höchstens zehn Prozent überschritten werden darf.

Doch nun wehrt sich erstmals ein Gericht gegen das Gesetz. Nach einem Rechtsstreit über die Mieterhöhung für eine Berliner Ein-Zimmer-Wohnung sind die Richter des Berliner Landgericht zu dem Schluss gekommen, dass die Mietpreisbremse verfassungswidrig ist. Sie würde eine ungleiche Behandlung von Vermietern in verschiedenen Städten begünstigen. So wären Münchner Vermieter beispielsweise im Vorteil, da dort die Höchstgrenze für die Miete bei 11,28 Euro pro Quadratmeter liege, in Berlin (West) hingegen dürfe man nicht mehr als 7,14 Euro verlangen. Zudem dürfen Vermieter Wohnungskosten, die über der Höchstgrenze liegen, aber vor der Einführung der Mietpreisbremse festgelegt wurden, weiterhin verlangen.

Welche Auswirkungen hat das Berliner Urteil?

Zunächst einmal gar keine. Über die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes kann nur das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden. Ob es allerdings bis dahin kommen wird, steht noch nicht fest. Bereits im vergangenen März hat es einen gerichtlichen Prozess diesbezüglich gegeben, als die 65. Kammer des Berliner Landgerichts die Mietpreisbremse als sehr wohl zulässig erklärt hat. Zu einem gerichtlichen Prozess in Karlsruhe ist es bislang nicht gekommen. Gemäß dem Deutschen Mieterbund also „viel Lärm um nichts“.

Dennoch hat das Urteil des Landgerichts für viel Wirbel bei den Betroffenen gesorgt. Die Mietpreiserhöhung ist ein reales Problem, für das eine Lösung geschaffen werden muss. Besonders im Hinblick auf den Bundestagswahlkampf sind große Erwartungen an die neue Regierung gesetzt. Alle Parteien haben eine Einschränkung der steigenden Mieten und Kaufpreise zum Ziel und nennen dafür unterschiedliche Konzepte. Während die Sozialdemokraten für die Preisbremse sind, will die Union stärker auf Neubauten setzen.

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